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Moin moin,
ich habe eine bürokratische Frage. Muss ich von MB freigegebene Felgen/Bereifung, die nicht im Brief eingetragen sind, eintragen lassen? Oder langt es wenn, ich mit dieser Freigabe im Gepäck unterwegs bin? Die gleiche Frage stelle ich für Spurplatten von H&R, von denen ich ebenfalls ein Teilegutachten besitze.
Kann ich mir den Gang zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung sparen?
Gruß
Tilmann
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Darf man in einem Schaltjahr Automatik fahren?
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Scheiben must du eintragen lassen,freigegebene Felgen nicht !!!!!!!!!!!!
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Hallo :punk:,
das habe ich gerade erst durch und möchte daher widersprechen :blabla:
Wenn eine Werksfreigabe vorliegt ist das nur eine sehr große Hürde die bereits genommen wurde auf dem Weg zu Eintragung - Eintragen muß man das entsprechende Teil oder die Änderung trotzdem.
"Prüfberichte" und "Teilegutachten" müssen ebenfalls eingetragen werden, wobei es beim "Teilegutachten" reicht das vom TÜV "erstellte" Gutachten mitzuführen, beim "Prüfbericht" nicht.
Beim Prüfbericht muß hier in Hessen noch eine zusätzliche Prüfung der Eintragung durch die Zentralstelle in Fulda erfolgen (Kostet zusätzliche 40,00 Euro). Ich kann allerdings nicht sagen, ob andere Bundesländer das genauso handhaben.
Nur bei ABE's reicht das Mitführen der Selben aus.
LG Thomas :bier:
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik

Hallo Thomas,
aber mit der Abschaffung von Fahrzeugbrief und -schein ist doch nur noch eine X-beliebige Rad-Reifen-Kombination eingetragen die nicht zwangsläufig montiert sein muß. Eher im Gegenteil!
Ich denke es ist das Papier nicht Wert auf dem es Gedruckt wurde...
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BRIEF wurde nicht abgeschafft,im Schein muss alles eingetragen sein was Fahrwerksänderungen und Radreifenkombinationen betrifft!!!!!!!!!!...alles was montiert ist muss auch eingetragen sein,es sei denn es sind originale Zubehörteile aussser eben Räder-Reifen-Gasumbau oder Standheizung oder Fahrwerksänderungen.Ich habe z.B.die komplette AMG Beplankungen angebaut,die müssen nicht eingetragen werden.Wenn z. B. eine Reifengrösse von 225 / 16 eingetragen ist muss auch 225 16 gefahren werden,ob es Stahlfelgen oder Alufelgen sind ist wieder unerheblich,hauptsache die Felgengrösse-Breite ist original.Ich habe z.B. AMG-H&M Dezent und Brabus Felgen eingetragen und alle mit verschiedenen Reifendimensionen.War letzte Woche beim TÜV und es wurde peinlichst drauf geachtet das der montierte Felgen/Reifensatz eingetragen ist und auch nichts schleift.:w00t: grüsse Andreas aus NRW
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.09, 12:59 von
XL-Andi.)
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...im FAHRZEUGSCHEIN natürlich,deswegen habe ich auch noch zwei Zettel angeheftet für alle eingetagenen Extras.Wenn eine andere Reifengrösse wie die im Fahrzeugschein gefahren wird muss diese zusätzlich eingetragen werden im FAHRZEUGSCHEIN.Ein Anruf bei der Polizei wird Aufklärung bringen -Anderas
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.09, 13:06 von
XL-Andi.)
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hotw schrieb:Dasi ist ja die Frage! Wo eingetragen?
Also hier in Hamburg sind die ganzen Daten die über die Infos im neuen Fahrzeugbrief hinausgehen in der DV der LBV hinterlegt und werden kompett bei der Erstellung des Fahrzeugscheines mit aufgeführt.
Eigentlich sollte auch in Deinem Fahrzeugschein im 15.1 & 15.2 die zulässige Reifengrösse stehen.
Alle weiteren unter 22.
Grüsse Dirk
Sorry, das Alter....bin mit Aufgewachsen....Zulassungsbescheinigung I und II