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Jeder Wagen hat ein Fahrzeugbrief und ein Fahrzeugschein.Eintragungen werden aber nur noch im Fahrzeugschein vorgenommen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.11, 11:18 von
XL-Andi.)
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so siehts bei mir aus,das Formular für die nachträglich eingebaute Wegfahrsperre muss ich gesondert mitführen ohne im Schein eingetragen zu sein
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.11, 11:18 von
XL-Andi.)
Das ist kein Fahrzeugschein, das ist die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Im Fahrzeugschein war das auch drin. In der Zulassungsbescheinigung Teil I & II jedoch nicht! Zumindest bei Neuwagen in Baden-Württemberg...
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ich hoffe es hat dir geholfen,es gibt keine neuen 129ger mehr seit 2001,bis dahin gabs auch Brief und Scheine.Ich dachte du wolltest was über den 129ger wissen in bezug auf Eintragungen.Da habe ich dich aber falsch verstanden-Sorry
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:kicher:Ich wusste bis gerade garnicht das ich kein Fahrzeugschein besitze..schau doch nochmal nach was in Klammern unter "Zulassungsbescheiningung Teil 1 steht" ich kann dort FAHRZEUGSCHEIN lesen

grüsse Andreas
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Hallo Holger :punk:,
in den Zulassungspapieren (Früher Brief = Eigentumsnachweis und Zulassung = Anmeldebescheinigung / Heute Zulassungsbescheinigung I und II) ist tatsächlich nur noch eine Rad-/Reifenkombi eingetragen. In der ABE des Fahrzeugs, die beim KBA hinterlegt ist der Rest (sofern es einen gibt) niedergeschrieben.
Frag' mal beim TÜV und bei der Polizei nach, was die davon halten :autsch: Das haben die gleichen Flachpfeifen festgelegt, die auch den Biegungswinkel von Gewürzgurken festgelegt haben, damit diese sich überhaupt Gewürzgurke nennen darf :hihi:
Nachträglich genehmigte Anbauten aller Art sind aber auch in den neuen Papieren wiederzufinden - Da hat sich nicht geändert.
Übrigens Andy Du alter Angeber: Mit einer zweizetteligen Zulassungsbescheinigung II kann ich auch dienen - ...und auf meiner steht mehr drauf :-P:hihi:
LG Thomas :bier:
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HOTw hat dir ein danke schön gegeben Thomas,wofür nur,wurde doch alles schon erwähnt? Ich will auch ein Dankeschön-HALLO?!?:kicher: Warum steht denn bei dir mehr drauf wie bei mir,haben die dein Führungszeugnis mit aufgeführt oder was hast du alles verbaut?Mach mal ein Bild von deinen Scheinen und stell mal hier ein.Vorher waren es zwei Zettel beim Vorbesitzer,als ich umgemeldet habe nach RE wurden die Gehnemigungen von den jetzt montierten Rädern,Fahrwerk,Konis,Distanzscheiben und die Bördelungen an den Kotflügeln sowie den MAE Auspuff und die Wegfahrsperre nicht mehr mit eingetragen in den Fahrzeugschein da es dafür ein genehmigtes Tüvgutachten gibt welches von mir mitgeführt werden muss. Andreas
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.09, 17:17 von
XL-Andi.)
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Also bei mir steht in Teil II gar nichts mehr bez. der Räder. Nur noch in Teil I. (Bei mir ist die zweite Seite ca 60% gefüllt):drive:
tradition ist nicht das bewahren der asche sondern das weitergeben des feuers. gez. Uncle Benz
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Hallo Andy :punk:,
...das mit den Gewürzgurken stand bei Dir nicht !!! :hihi:
LG Thomas :bier:
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@Andreas
Daß es den 129er nicht mehr als Neuwagen gibt, ist mir komischerweise nicht entgangen... Liegt's am monatlichen Geldüberweiser?
Ein Fahrzeug mit Schein und Brief bekommt das bei der Ummeldung usw in Zulassungsbescheinigung Teil I & II umgetauscht. Und eben da steht nur eine Dimension drin.
Ich wollte dies nur an Beispiel von Neuwagen deutlich machen, da ich vor einiger Zeit sehr viel damit zu tun hatte. Eine offizielle Aussage dazu gab es aber nicht.
Und es ging ja darum: original eintragen oder nicht. Wie denn auch, wenn man garnicht weiß was hinterlegt ist. Eigentlich sollte die Mercedes Freigabe der Homepage beim KBA hinterlegt sein. Aber wie gesagt, das weiß ich leider nicht.