12.11.09, 22:00
Moin Leute,
nun habe ich meine Rädergeschichte unter Dach und Fach. In meinem Teilegutachten für die Spurplatten wurde die Anpassung der vorderen Innenradhäuser, oder die Veränderung der Lenkanschläge gefordert. In der Werkstatt meines Vertrauens wurden mit Hitze und kaltem Wasser die Radhäuser an den kritischen Stellen korrigiert.
Und dann ging es auch schon zum Verkehrsamt. Dort wurde eine Anbauabnahme der Spurplatten von einem freundlichen TÜV-Prüfer durchgeführt. Dies geschah sehr gewissenhaft und nahm ungefähr eine ¾ Stunde in Anspruch. Danach war ich 45,90 € los und hielt eine Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO in den Händen. Das war auch schon alles. Es muss nichts nirgends eingetragen werden. Nur die Änderungsabnahme muss ich mitführen.
Da ich jedoch eine Macke habe und gerne meine Räder und Spurplatten textlich im Portemonnaie herumtragen möchte, habe ich alles in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für 12 € eintragen lassen.
Wie gesagt, das ist nicht notwendig, aber Macke……
Gruß
Tilmann
nun habe ich meine Rädergeschichte unter Dach und Fach. In meinem Teilegutachten für die Spurplatten wurde die Anpassung der vorderen Innenradhäuser, oder die Veränderung der Lenkanschläge gefordert. In der Werkstatt meines Vertrauens wurden mit Hitze und kaltem Wasser die Radhäuser an den kritischen Stellen korrigiert.
Und dann ging es auch schon zum Verkehrsamt. Dort wurde eine Anbauabnahme der Spurplatten von einem freundlichen TÜV-Prüfer durchgeführt. Dies geschah sehr gewissenhaft und nahm ungefähr eine ¾ Stunde in Anspruch. Danach war ich 45,90 € los und hielt eine Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO in den Händen. Das war auch schon alles. Es muss nichts nirgends eingetragen werden. Nur die Änderungsabnahme muss ich mitführen.
Da ich jedoch eine Macke habe und gerne meine Räder und Spurplatten textlich im Portemonnaie herumtragen möchte, habe ich alles in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für 12 € eintragen lassen.
Wie gesagt, das ist nicht notwendig, aber Macke……
Gruß
Tilmann
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Darf man in einem Schaltjahr Automatik fahren?

