Hallo,
da habe ich doch ein für mich interessantes Auto -SL 500- gefunden mit Xenonlicht , der jedoch keine Scheinwerferreinigungsanlage hat. Auf meine Nachfrage ob Japan oder USA bekam ich zu hören, das es ein deutscher Wagen sei. Der Anbieter schwört drauf....auf Nachfrage beim "Freundlichen" erfahren Xenonlicht in D nur mit Scheinwerferreinigungsanlage....
Ich bat um Zusendung der Fin Nummer
...evt lässt sich daraus ableiten wo der Wagen nun her ist...
WDB1290671f136462
..für die Spezialisten hier......
Danke und Gruß
Der Sternfahrer
ja, das ist nur die halbe Wahrheit. Ich hab meine Xenons auch Ohne SRA zugelassen bekommen. Stichwort Umzugsgut.
Aber das obige Auto kriegt bestimmt damit keine Zulassung
Moin Käpt'n Nemo,
Die Tatsache, das er Verkauf wurde im März reicht um zu sehen , das er in Deutschland geblieben ist ?
980
KFZ-BRIEF UND ABE-NR. AUF TYPSCHILD FUER EXPORT
...soll einem das was sagen ?
....und gut der Wagen hat NUN Xenonlicht ....Original vielleicht nicht....was wäre zu tun . Der Besitzer hat ihn bis dato angemeldet bekommen . Aber auf so eine Nummer kann ich mich bei meinem TÜV Männchen natürlich nicht berufen ...oder bringt das was ?
.....letzt Variante wäre SWR Anlage nachträglich einbauen . Hätte das auch ein paar Bekannte die das machen könnten ...das kann ja nicht die Welt kosten ...
Danke erst einmalig
fahre selber einen SL mit nachträglich eingebautem Xenon, ohne SWR. Bei Vormopffahrzeugen möglich, da es hierfür eine Sondergenehmigung vom Kraftfahrbundesamt gibt. hab ich im Original vorliegen.
Original hat Dein Auto kein Xenon, ist also nachträglich eingebaut worden. zumindest nach der FIN.
Liebe Grüße
Klausi
[SIGPIC][/SIGPIC]...und immer ein paar Sonnenstrahlen über´m Cabrio !!!
Das Tolle am Internet ist: Jeder kann mitmachen! Das Doofe am Internet ist: Jeder macht mit...
Sternfahrer-Lp schrieb:...das kann ja nicht die Welt kosten ...
Ist halt immer Definitionssache; manche stöhnen schon bei 120€ für neue ATE Scheiben...
Solltest Du TS Wischer
A1298200040
brauchen, so kostet der in Verb. mit den Xenon Ärmchen und Wischergummis leicht 500€.
Der BMW Beitrag sagt aber schon alles, da die StVZO, die kein TÜV oder DEKRA (eigentlich) missinterpretieren sollte, Deinem Fzg (also grob gesagt vor 2000) eine SWRA NICHT vorschreibt.
In diesem Zusammenhang gibt es auch ein Papier, dass es dem Prüfer leichter machen soll; ist zwar für Süddt. und HH überschrieben, aber was dem einem Recht, ...
Probleme wären nur denkbar, wenn der aaSoP merkt (wie auch immer), dass Dein Fzg aus '96 nicht ab Werk mit Xenons ausgestattet wurde. Dann müsstest Du m.E. glaubhaft machen, dass die Gasentladungslampen NICHT nach dem 1.4.2000 nachgerüstet wurden;- sonst siehe 500€-Option.