jama schrieb:Moin,
so kann es auch aussehen. Hatte ich mal bei jemand gesehen.
Funktioniert mit und ohne Wischer.
Mit Zulassung,
Kosten ca.130.-€ Material.
VG Jürgen
Hallo Jürgen,
ich kann mich jetzt täuschen wenn ich die Fotos so ansehe, aber haben die TFL zu den Blinkern den geforderten Mindestabstand von 40 mm ?
Wenn nicht, dann ist diese Anbauweise NICHT zulässig, es sei denn die TFL gehen beim Aktivieren eines Blinkers auf dessen Seite automatisch ganz aus, oder dimmen während der gesamten Blinkdauer signifikant ab.
Dies hat den Grund der Aufrechterhaltung der Erkennbarkeit des Fahrtrichtungsanzeigers.
(Quelle: Amtsblatt der europäischen Union vom 06.12.20111, Regelung Nr. 48, Seite 103, Punkt 6.19.7.5). Gilt auch in D.
Dies soll keine "Klugscheißerei" sein, sondern nur ein gut gemeinter Hinweis auf eine bestehende rechtliche Regelung, deren Nichtbeachtung haftungsrechtliche Einbußen zur Folge haben könnten.
Sollte der Unfallgegner angeben, den Blinker nicht gesehen zu haben, ist der Kopf bereits in der Schlinge. :O
Die Folge: :money::grrr::heul::ausflipp::autsch:
Grüs-SL-e
Helmut