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Hallo zusammen,
ich trage momentan Infos für meinen anstehenden SL600 Reimport aus Florida zusammen. Heute erzählt mir meine Werkstatt bzgl. der Nachrüstung der Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenons: Am besten Xenon raus und normale Augen rein. Das muß doch auch anders gehen, denn ich will die Xenons (mit aut. LW-Regulierung) schon behalten.
Wer stand bei seinem SL vor der gleichen Entscheidung und wie habt ihr das Thema gelöst? Düsen oder Wischer? Er soll halt nicht verbastelt aussehen :bored:
Danke vorab für eure Beiträge.
Gruß
Volker :hmm:
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Hi Volker,
der Umbau (Waschanlage und LWR) ist eigentlich nicht notwendig. Ich habe diesbezüglich vom Kraftfahrtbundesamt eine Amtliche Bescheinigung. Weiteres per PN
liebe Grüße
Klaus
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Hallo Volker :punk:,
die Diskussion der Nachrüstung, bzw. Legalisierung von Xenons im SL wurde schon häufig diskutiert.
Das geht von der Deklarierung als Umzugsgut bis zu einer Bescheinigung vom Klaus, bzw. irgendwelchen gefriggelten anderen Lösungen.
Die, in meinen Augen, einzig gangbare und legale Lösung ist die Nachrüstung einer ALWR von Hella beim Vormopf, bzw. mit Originalteilen beim MopfI und II. Gleiches gilt für die SWRA.
Aus welchem Baujahr stammt Dein SL ?
LG Thomas :bier:
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Ich bekomme einen 97er, allerdings hab ich keinen Baumonat.
Gruß Volker
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Moin,
Ich denke hier ist ausreichend beschrieben, was zu tun ist...
http://www.r129-forum.de/showthread.php?...mr%FCstung
Es gibt eine Baujahr-Grenze, bis zu derer, oder ab derer die SWRA nachgerüstet werden muss. Die ersten Xenon Autos bei uns hatten auch keine Reinigung... Kenne das genaue Jahr jedoch nicht. Bei meinem 2001er wurde es explizit verlangt
BRGDS
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.....klar verlangt man das, die meisten wissen gar nicht das dass das alles nicht unbedingt erforderlich ist.
Meine Bescheinigung ist von 97, original vom Kraftfahrt Bundesamt und da heißte es:
Zitat:
Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit automatischen Leuchtweitenregelungen und Scheinwerferreinigungsanlagen wäre vor allem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll, diese kann jedoch aufgrund der Nationalen Vorschriften NICHT gefordert werden.
Ich hatte nie Probleme wenn man nach der LWR und WA fragte und ich die Bescheinigung vorlegen konnte. :-P:-P:-P
Liebe Grüße
Klausi
Das ist der wesentliche Satz.
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Hallo Klaus,
ich leg das Dokument einfach mal vor und dann sieht man ja, wie die Herren im Blaumann reagieren. Wenn das Auto da ist melde ich mich wieder in der PN. Trotzdem danke für Deine Beiträge.
Gruß Volker
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Zitat:
Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit automatischen Leuchtweitenregelungen und Scheinwerferreinigungsanlagen wäre vor allem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll, diese kann jedoch aufgrund der Nationalen Vorschriften NICHT gefordert werden.
Hallo Klausi,
ich habe ja seinerzeit die Umrüstung meines 500ers (06/93) aufgegeben, weil mir die LWR-Umbauerei trotz der hervorragenden Beschreibung hier im Forum zu aufwendig war. Eine SRWA hat der Wagen. Die Xenons habe ich dann wieder verkauft
Jetzt lese ich, daß mit der in Deinem Besitz befindlichen Bescheinigung vom KBA die LWR-Umrüstung nicht nötig wäre.
Passt mein Baujahr in das genehmigte EZ-Fenster? Wenn ja, wie komme ich an dieses Schreiben ran?
wolllo grüßt aus Osnabrück
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1stein97 schrieb:.....klar verlangt man das, die meisten wissen gar nicht das dass das alles nicht unbedingt erforderlich ist.
[...]
Hallo Klaus,
die wenigsten Leute wissen um den wahren Grund der SW-Reinigungsanlage:
Xenon-Licht ist im Winter bei starkem Schneefall einfach zu kalt, um die
zuschneienden Scheinwerfer freizutauen! Da bildet sich dann eine
geschlossene Schneeschicht auf den Scheinwerfern!
Der Einbau der SWRA zur "Vermeidung der Blendung" ist reiner Blödsinn.
Sollte der Wagen Niveauregulierung haben, ist auch die LWR unnötig.
Also dürfte dem Einbau von Xenon im SL auch ohne SWRA nichts im Weg
stehen, wenn man den Wagen nur im Sommer fährt.
Gute Fahrt!
Stefan
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Hallo Stefan,
nach Deiner Einschätzung müssten die Kollegen vom TÜV die Vorgabe SWRA ja oder nein von den zusätzlichen Fahrzeugoptionen eines Modelljahres abhängig beurteilen und entscheiden. Ich habe bisher jedoch im Forum nichts derartiges lesen können. Hast Du Erfahrung in dieser Sache? Wäre toll, wenn wir hier ein Argument für die Abnahmeprüfung hätten.
Gruß Volker