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SL aus Spanien nach DE importieren
#1

Hallo,

ich möchte eventuel ein SL aus Spanien nach DE importieren. Welche kosten fallen an. Und welcher Papierkram ist zu beachten? TÜV?

Bitte kein Halbwissen! Ich brauche sachkundige Fakten.

cheers
JM
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#2

Kennst du das Auto?
Falls nein, würde ich es bleiben lassen.
Das ist jetzt zwar pauschal und verallgemeinernd. Aber ich habe 10 Jahre in Spanien gelebt, MIT den Spaniern gelebt, und weiß daher, dass Wartung und Pflege nicht ihr Ding sind. Auf den kanarischen Inseln sind z.B. manchmal sogar Polizeireviere komplett immobil, weil keines der Einsatzfahrzeuge mehr einsatzfähig ist. Ich mag die Spanier/Canarios, aber ihre Vorzüge haben sie wo anders als beim pfleglichen Umgang mit Maschinen.

eine recht aktuelle und gut gegliederte Beschreibung des ganzen Procedere findet man unter http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugk...geId=48896

Als ADAC-Mitglied bekommst du auch gratis eine Routenplanung inkl. der anfallenden Maut- und kalkulierten Spritkosten.

Achtung: obwohl theoretisch legitim, wird das dt. Kurzzeit-Kennzeichen in der Praxis von der Polizei oft nicht anerkannt. Und die spanischen Verkehrsstrafen sind sehr hoch, verglichen mit den deutschen Discount-Preisen.
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#3

Kurzzeitkennzeichen gelten NICHT im Ausland!
Dafür sind Zollkennzeichen notwendig !

230.475
129.063
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#4

Hallo Patrick,
das ist von der Polizei abhängig,habe bis dato schon 5 Autos mit Kurzzeit Kenn. geholt alle aus der Schweiz und nie Probleme gehabt ( Auch nicht am Zoll bei der Verzollung).Aber es ist schon sicherer Zoll Kennzeichen zu nehmen man weiß ja nie wen man trifft.
LG
Micha:bier:
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#5

KaeptnNemo schrieb:Kurzzeitkennzeichen gelten NICHT im Ausland!
Eigentlich sind Kurzzeit-Kennzeichen EU-weit gültig, das wird aber nicht von allen EU-Staaten juristisch so fixiert und von einigen toleriert (abhängig von den Herren in den Streifenwagen), lt. übereinstimmender Auskunft von ADAC und Zulassungsstellen. Siehe auch http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugk...cePageId=0 und dort "Kurzzeitkennzeichen im Ausland"
Was keinesfalls geht, ist das Verbringen eines Fahrzeugs mit Kurzzeit-Kennzeichen ins Ausland (da braucht's ein Zollkennzeichen) und das Rückholen mit roter Nummer.
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#6

TheLastV8 schrieb:Hallo,

Bitte kein Halbwissen! Ich brauche sachkundige Fakten.

cheers
JM

Da könntest du auch die adac.de besuchen oder eine Geschäftsstelle anrufen bzw. den deutschen Zoll, da ist die Auskunft ebenso "amtlich" wie aktuell...

Wichtig sind auch Angaben zu deinem Fahrzeug: welches Baujahr, COC vorhanden, wurde Fahrzeug für Spanien produziert und erstmals dort zugelassen oder war es schon in D oder einem anderen EU-Staat zugelassen? Kaufst du von einem Händler oder von einer Privatperson?

Es gibt viele Einzelfallentscheidungen, da fast jeder Fall anders liegt. Besonders spannend wird's, wenn das Auto z.B. von einer der kanarischen Inseln kommt, dort gibt's nämlich noch Schutzzölle ohne Ende....
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#7

Da dies Thema vor kurzen schon einmal vorgekommen ist bitte hier:

http://www.r129-forum.de/showthread.php?...light=zoll

Dort steht eigentlich alles geschrieben.
Gruß
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#8

und was stimmt nun?
http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/...ichen.html

"Hinweise zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Allgemein:
Die Zulassungsbehörden werden oftmals mit der Frage konfrontiert, ob eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland zu Problemen führen kann.
Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

Akzeptanz der deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen
Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden.

Inwieweit ein Versicherungsschutz bei Nutzung des Kurzeitkennzeichens im Ausland gegeben ist, muss mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden "

230.475
129.063
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#9

Das wisse nur die vom Amt oder auch nicht deshalb schrieb ich ja sicherer ist es vielleicht mit Zollkennzeichen.Das sicherste ist das Auto ist angemeldet in Spanien und wird hier abgemeldet.
Gruß
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