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		Hallo Michael :punk:,
das Polieren, oder Hochglanzverdichten der Felgenoberfläche ansich ist nicht sicherheitsgefährdend, da "nur" eine Verdichtung der Oberfläche stattfindet - Der Materialabtrag liegt (fast) im Messtoleranzbereich.
Anders sieht es aus, wenn z.B. Felgenhörner zuerst abgedreht werden, weil sie Bordsteinschäden haben. In diesem Fall wird ja richtig Material abgetragen, was natürlich das Material schwächt.
Nachträglich verchromen geht ebenfalls garnicht, da hier u.a. durch Hitzeeinwirkung Einfluss auf das Material genommen wird. Der TÜV bekommt da nicht nur Schweissausbrüche.
Polierte Oberflächen werden i.d.R. nicht mehr lackiert, da durch den Klarlack der Tiefenglanz zerstört wird. Die Oberfläche bekommt, selbst mit richtig guten Lacken, eine leicht milchige, trübe Ansicht.
LG Thomas :bier:
	
	
	
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik 

 
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich denke auch, dass es wichtig ist, zu wissen, welches Ausgangsmaterial vorliegt.
In meinem Fall waren die Felgenschüsseln ohne nennenswerte Beschädigung, bevor sie dann poliert wurden.
 
Bei Angeboten über ebay weiß man das natürlich nicht, so dass es durchaus sein kann, dass so viel (zu viel) Material abgetragen werden musste, bis die Oberfläche einigermaßen glatt erscheint.
 
Leidig muss ich aber auch erfahren, dass hochglanzpolierte Felgenbetten extrem pflegebedürftig sind, da das Aluminium ohne den Schutz des Klarlacks sehr schnell anläuft.
 
Ich werde auf jeden Fall vor Saisoneröffnung 01.04. meine Räder wieder aufbereiten (polierten Felgenrand mit Ecromal behandeln).
 
Aus heutiger Sicht würde ich die Felgenränder nicht mehr hochglanz polieren lassen.
 
Gruß
 
Matthias
	
	
	
Beste Grüße
Matthias
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		brett_pit schrieb:Anders sieht es aus, wenn z.B. Felgenhörner zuerst abgedreht werden, weil sie Bordsteinschäden haben. In diesem Fall wird ja richtig Material abgetragen, was natürlich das Material schwächt.
 
Wer macht denn sowas...?
Gut das wir einen Felgenaufbereiter haben der zertifiziert Alu schweissen darf und dan nix einfach mal wegen einer Macke abdreht.
 
brett_pit schrieb:Der TÜV bekommt da nicht nur Schweissausbrüche.
 
Nöö ich dann auch wenn man mir sowas abliefern würde...:idiot:
 
brett_pit schrieb:Polierte Oberflächen werden i.d.R. nicht mehr lackiert, da durch den Klarlack der Tiefenglanz zerstört wird. Die Oberfläche bekommt, selbst mit richtig guten Lacken, eine leicht milchige, trübe Ansicht.
LG Thomas :bier:
 
Da gibt es noch ein ganz anderes Problem...
 
Man muß erstmal jemanden finden der das nicht nur macht.... sondern auch kann... wo der Klarlack sich dann nicht nach 4 Wochen verabschiedet vom Felgenbett....:eek:
 
Greetz...Willy:drive:
	
 
	
	
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		Hallo
Bevor Du Geld investierst, solltest Du mal Deine zuständige Tüv-Stelle befragen. Die sind da ganz reserviert zu diesem Thema. Bei mir wurde gesagt, wenn ich vom Felgenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlege, geht das. Ohne wird nichts eingetragen und die HU besteht das Fz natürlich auch nicht mehr. Die Betriebserlaubnis ist somit erloschen. Vom Felgenhersteller gibt es Bescheinigung natürlich nicht. Auf den Hinweis, dass es ja vom gleichen Felgenhersteller auch polierte Felgen gibt, wird dann damit erklärt, dass es ja schon bei der Grundkonstruktion der Felge berücksichtigt wird und so weiter..... Wenn sich das bis zu den Verkehrskontrollen rum spricht, wird es noch mehr Sorgen mit Polierten Felgen geben. Übrigens gibt es auch im Internet einige klare Aussagen zum Thema von Tüv und anderen Überwachungsorganisationen. Wenn Du Dich trotzdem dazu entscheidest, solltest Du mal die Fa. Grommes GmbH in Hameln anrufen. Das ist die Firma, die dieses Verfahren erfunden hat und bei denen heißt das Gromalusieren. Deren Ergebnis heisst dann Spiegelglanz und nicht wie üblich hochglanzverdichtet. Nach dem Gespräch weisst Du auch, warum von den ganzen ebay-Fuzzys besser abzuraten ist.
Werner :drive:
	
	
	
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		Text im Internet zu finden........
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
  Sehr geehrte Damen und Herren,
  
der infrage stehende Sachverhalt war mehrfach Gegenstand diverser Anfragen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Deshalb wurde der Sonderausschuss "Räder und Reifen" des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) von mir beauftragt, diesen Sachverhalt zu beraten. 
Da die Fragen, die häufig an das Ministerium gestellt werden im Zusammenhang mit Schadensfallen stehen, gehe ich davon aus, dass Sie auch ein Interesse am Ergebnis des Expertenkreises zeigen könnten. Der Sonderausschuss kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint. Reparaturen von mehrteiligen Rädern durch Austausch hierfür von den Radherstellern vorgesehenen Teilen, kann und Beachtung der Monatagebedingungen der Radhersteller nicht widersprochen werden. 
Entsprechend des Beratungsergebnisses vertritt das Bundesministerium die Auffassung, dassdie Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern unzulässig ist. In der Konsequenz verbietet dieser Sachverhalt den durchführenden Firmen nicht die Reparatur von Rädern, sondern untersagt das Inverkehrbringen von reparierten Leichtmetallrädern in den öffentlichen Straßenverkehr, weil dies als eine nicht kalkulierbare Gefährdung angesehen wird (§ 30 StVZO). 
Verantwortlich ist der Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Allerdings hat eine Reparaturfirma
  die Pflicht, den Auftraggeber über den Tatbestand aufzuklären, Erläuternd möchte ich hinzufügen, dass die Leiter der Räderprüflabore verschiedener TÜVOrganisationen Mitglieder im FKT-Sonderausschuss "Räder und Reifen" sind. Das betone ich deshalb, weil Firmen, die Räderreparaturen anbieten, häufig mit TÜV-Zertifizierungen werben und damit den Anschein erwecken, der "TÜV" würde die Reparatur von Leichtmetallrädern positiv bewerten. Das kann gesichert ausgeschlossen werden.
  
Die Möglichkeit, Reparaturen an Leichtmetallrädern durchzuführen, wird für die Zukunft nicht generell ausgeschlossen. Jedoch müsste anhand eines Forschungsprojektes die Durchführbarkeit präzisiert nachgewiesen werden. Die vielfältigen Einflussparameter wie, Materialzusammensetzung, Produktionsverfahren, Wärmebehandlung, Art und Weise der Beschädigung und die Art und Weise der Reparaturmethode inklusiv der Qualitätssicherung werfen Fragen auf, die zwingend beantwortet werden müssten. Ich hoffe, dass die obigen Ausführungen für Sie und Ihren Mitgliedern eine nützliche Information darstellt.
Lg ralf
	
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		...demnach gibt niemanden der zertifiziert Felgen schweißen darf, oder sehe ich das falsch?
	
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		SL Willy schrieb:Wer macht denn sowas...?
:drive:
Hallo Willy :punk:,
so eine Sch*** kriegst Du noch als die optimale Lösung z.B. in Sendungen wie "Der Chäcka" verkauft - Thema war ein BMW 850i mit 12-Ender - ...also auch nicht gerade die Traktor-Fraktion :w00t:. Dort war sogar zu sehen, wie die Späne flogen - Ich krieg da Schweißperlen auf die Stirn und fahre seit dem immer echts ran, wenn mir ein antrazitfarbener 850i entgegen kommt. :kicher:
LG Thomas :bier:
	
 
	
	
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