03.09.10, 20:08
Nochmal zur genaueren Erklärung:
Wenn die Felgen mit der entsprechenden B....._Nummer (Siehe auch Seite 2 der Liste !!!), der entsprechenden Reifengröße auf der Richtigen Variante montiert werden und dann auch noch die Fußnoten (1-5 ) dazu beachtet wurden, dann braucht man weder Gutachten noch TüV-Eintragung.
Da heute meistens nur noch eine Rad/Reifenkombination im Brief / Schein eingetragen wird, ersetzt diese Liste die ganze Litanei von Rädergrößen die früher im Brief eingetragen waren (auch gegenüber der Polizei)!
VG
Uwe
Wenn die Felgen mit der entsprechenden B....._Nummer (Siehe auch Seite 2 der Liste !!!), der entsprechenden Reifengröße auf der Richtigen Variante montiert werden und dann auch noch die Fußnoten (1-5 ) dazu beachtet wurden, dann braucht man weder Gutachten noch TüV-Eintragung.
Da heute meistens nur noch eine Rad/Reifenkombination im Brief / Schein eingetragen wird, ersetzt diese Liste die ganze Litanei von Rädergrößen die früher im Brief eingetragen waren (auch gegenüber der Polizei)!
VG
Uwe
