05.11.09, 10:31
Moin moin,
ich habe eine bürokratische Frage. Muss ich von MB freigegebene Felgen/Bereifung, die nicht im Brief eingetragen sind, eintragen lassen? Oder langt es wenn, ich mit dieser Freigabe im Gepäck unterwegs bin? Die gleiche Frage stelle ich für Spurplatten von H&R, von denen ich ebenfalls ein Teilegutachten besitze.
Kann ich mir den Gang zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung sparen?
Gruß
Tilmann
ich habe eine bürokratische Frage. Muss ich von MB freigegebene Felgen/Bereifung, die nicht im Brief eingetragen sind, eintragen lassen? Oder langt es wenn, ich mit dieser Freigabe im Gepäck unterwegs bin? Die gleiche Frage stelle ich für Spurplatten von H&R, von denen ich ebenfalls ein Teilegutachten besitze.
Kann ich mir den Gang zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung sparen?
Gruß
Tilmann
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Darf man in einem Schaltjahr Automatik fahren?

