24.11.13, 13:30
Mathes schrieb:Moin Moin Chris
wenn nur geschraubte Teile ersetzt werden und keine Schweiß oder größeren Richtarbeiten anfallen ist es kein Unfallwagen.Die Erfahrung ist aus meiner aktiven Zeit als Meister.
VG. Mathias:punk:
Definition des BGH zu Bagatell- und Unfallschäden aus 2010:
Zwischen Unfall- und Bagatellschäden gibt es eine klare Grenze. „Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist“, sagte Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, beim 3. Deutschen Autorechtstag am Freitag auf dem Petersberg bei Bonn. Entsprechend würde man unter Unfallschäden die Schäden verstehen, die keine Bagatellschäden seien.
Gruß
Werner

