15.05.13, 21:46
Zitat:
Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit automatischen Leuchtweitenregelungen und Scheinwerferreinigungsanlagen wäre vor allem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll, diese kann jedoch aufgrund der Nationalen Vorschriften NICHT gefordert werden.
Hallo Klausi,
ich habe ja seinerzeit die Umrüstung meines 500ers (06/93) aufgegeben, weil mir die LWR-Umbauerei trotz der hervorragenden Beschreibung hier im Forum zu aufwendig war. Eine SRWA hat der Wagen. Die Xenons habe ich dann wieder verkauft
Jetzt lese ich, daß mit der in Deinem Besitz befindlichen Bescheinigung vom KBA die LWR-Umrüstung nicht nötig wäre.
Passt mein Baujahr in das genehmigte EZ-Fenster? Wenn ja, wie komme ich an dieses Schreiben ran?
Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit automatischen Leuchtweitenregelungen und Scheinwerferreinigungsanlagen wäre vor allem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll, diese kann jedoch aufgrund der Nationalen Vorschriften NICHT gefordert werden.
Hallo Klausi,
ich habe ja seinerzeit die Umrüstung meines 500ers (06/93) aufgegeben, weil mir die LWR-Umbauerei trotz der hervorragenden Beschreibung hier im Forum zu aufwendig war. Eine SRWA hat der Wagen. Die Xenons habe ich dann wieder verkauft
Jetzt lese ich, daß mit der in Deinem Besitz befindlichen Bescheinigung vom KBA die LWR-Umrüstung nicht nötig wäre.
Passt mein Baujahr in das genehmigte EZ-Fenster? Wenn ja, wie komme ich an dieses Schreiben ran?
wolllo grüßt aus Osnabrück
500SL/86, GC Limited 4,7/00, SL500/93, ML 500/01

