11.03.13, 20:46
Hallo Roland,
bislang war es m. W. erlaubt, die Nebelscheinwerfer mit Stand- oder Ablendlicht einzuschalten.
Das eigentliche Problem war immer, dass Nebelscheinwerfer in der BRD nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden durften und nicht z.B. bei Ausfahrten unter guten Sichtverhältnissen. Im Ernstfall kostet das dann ein Bussgeld (aber nie wegen des Standlichtes i.V. m. den NSW!)
Gibt es da eine Neuregelung im Bussgeldkatalog?
Gruss
-Chris-
bislang war es m. W. erlaubt, die Nebelscheinwerfer mit Stand- oder Ablendlicht einzuschalten.
Das eigentliche Problem war immer, dass Nebelscheinwerfer in der BRD nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden durften und nicht z.B. bei Ausfahrten unter guten Sichtverhältnissen. Im Ernstfall kostet das dann ein Bussgeld (aber nie wegen des Standlichtes i.V. m. den NSW!)
Gibt es da eine Neuregelung im Bussgeldkatalog?
Gruss
-Chris-

