13.11.11, 12:45
Hi Patrick,
in der Liste der von MB freigegebenen und werkseitig geprüften Rad-Reifenkombinationen steht, dass die 8.25 J 17-Felgen nur zulässig sind
-in Verbindung mit Lenkgetriebe mit verringertem Lenkeinschlag
bzw.
-bei Fahrzeugen ab Mopf 06/1998.
Der TE hat einen Vormopf aus 1994. Um die Felgen ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren ruhigen Gewissens fahren zu können, wäre die Sache mit dem Lenkgetriebe für mich klärenswert. Ansonsten erlischt nach meinem Kenntnisstand die ABE.
Gruss
-Chris-:bier:
in der Liste der von MB freigegebenen und werkseitig geprüften Rad-Reifenkombinationen steht, dass die 8.25 J 17-Felgen nur zulässig sind
-in Verbindung mit Lenkgetriebe mit verringertem Lenkeinschlag
bzw.
-bei Fahrzeugen ab Mopf 06/1998.
Der TE hat einen Vormopf aus 1994. Um die Felgen ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren ruhigen Gewissens fahren zu können, wäre die Sache mit dem Lenkgetriebe für mich klärenswert. Ansonsten erlischt nach meinem Kenntnisstand die ABE.
Gruss
-Chris-:bier:

