11.10.11, 20:08
Hier schreibst du, du darfst:
und hier hört es sich an als hättest du einfach gemacht, und dem TÜV ist das ganze noch nicht bekannt gemacht worden:
Was ist also zutreffend? Darfst du, oder machst du einfach? Ich vermute mal, dass die Winterreifensache mit dem Gechwindigkeitsindex von damals zu tun hat. Der lag meines Wissens nach damals so bei 210 km/h. Also sind die Felgen wahrscheinlich einfach nicht für hohe Geschwindigkeiten zugelassen. Bei Sommerreifen gibt es aber leider keine Möglichkeit, das dem Benutzer auch mitzuteilen. Bei Winterreifen gibts ja diesen lustigen Aufkleber im Sichtfeld.
holger32689 schrieb:Und 2011 darf man auch Sommerreifen auf Stahlfelge fahrn! :-) ich jedenfalls!!! Vorne Falken und hinten Wan-Li!!!
Duw :-)
und hier hört es sich an als hättest du einfach gemacht, und dem TÜV ist das ganze noch nicht bekannt gemacht worden:
holger32689 schrieb:Weil mich die Quelle des Sommerreifenverbots interessierte! :-) oder andersrum: was haut mir der Tuev um die Ohren wenn ich dort im Mai mit Stahlfelgen und Sommerreifen auftauche!? Solange es der Abschnitt "praktische Ratschlaege" der Bed. Anleitung ist kann ich damit leben! Danke fuer eure Hilfe! :-)
Was ist also zutreffend? Darfst du, oder machst du einfach? Ich vermute mal, dass die Winterreifensache mit dem Gechwindigkeitsindex von damals zu tun hat. Der lag meines Wissens nach damals so bei 210 km/h. Also sind die Felgen wahrscheinlich einfach nicht für hohe Geschwindigkeiten zugelassen. Bei Sommerreifen gibt es aber leider keine Möglichkeit, das dem Benutzer auch mitzuteilen. Bei Winterreifen gibts ja diesen lustigen Aufkleber im Sichtfeld.
