16.05.11, 17:19
Hallo Roland,
Du meinst bestimmt Garantie und Sachmangelhaftung.
Es sind zwei Welten.
Die Garantie kann der Händler gewähren, meistens durch eine Garantieversicherung. Die wirst Du bei dem Fahrzeugalter schwer oder unter hohen Gebühren erhalten. Die Garantie muss bei Neuware mindestens durch den Händler für ein Jahr hewährt werden. Trotzdem bleibt die Sachmangelhaftung durch einen gewerblichen Verkäufer 2 Jahre bestehen, unabhängig von der Garantie.
Die Sachmangelhaftung ist die gesetzliche Haftung des Händlers auf die verkaufte Ware (z.B. Gebrauchtwagen) und ist im BGB geregelt. Ausschließen dieser Sachmangelhaftung ist laut Gesetz durch den Händler einseitig nicht möglich und gilt, falls in seinen AGB aufgeführt 12 Monate, ansonsten auch 24 Monate. Die ersten 6 Monate haftet Er für alle technischen Schäden, auch Unfällvorschaden ausser Verschleissteile ohne dass Du den Grund nachweisen musst. Vom 7. bis zum 12 Monat bist Du beweispflichtig, (Beweislastumkehr) dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.
Von Privat an Privat kann die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Sollten sich jedoch gravierende Mängel oder ein verschwiegener Unfallschaden herausstellen, kann die Sachmangelhaftung gerichtlich eingeklagt werden.
Ich würde keinen Händler der Sachmangelhaftung entbinden denn diese gilt ohne Berücksichtigung des Fahrzeugalters oder des Kilometerstands.
Grüße
Ersin
Du meinst bestimmt Garantie und Sachmangelhaftung.
Es sind zwei Welten.
Die Garantie kann der Händler gewähren, meistens durch eine Garantieversicherung. Die wirst Du bei dem Fahrzeugalter schwer oder unter hohen Gebühren erhalten. Die Garantie muss bei Neuware mindestens durch den Händler für ein Jahr hewährt werden. Trotzdem bleibt die Sachmangelhaftung durch einen gewerblichen Verkäufer 2 Jahre bestehen, unabhängig von der Garantie.
Die Sachmangelhaftung ist die gesetzliche Haftung des Händlers auf die verkaufte Ware (z.B. Gebrauchtwagen) und ist im BGB geregelt. Ausschließen dieser Sachmangelhaftung ist laut Gesetz durch den Händler einseitig nicht möglich und gilt, falls in seinen AGB aufgeführt 12 Monate, ansonsten auch 24 Monate. Die ersten 6 Monate haftet Er für alle technischen Schäden, auch Unfällvorschaden ausser Verschleissteile ohne dass Du den Grund nachweisen musst. Vom 7. bis zum 12 Monat bist Du beweispflichtig, (Beweislastumkehr) dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.
Von Privat an Privat kann die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Sollten sich jedoch gravierende Mängel oder ein verschwiegener Unfallschaden herausstellen, kann die Sachmangelhaftung gerichtlich eingeklagt werden.
Ich würde keinen Händler der Sachmangelhaftung entbinden denn diese gilt ohne Berücksichtigung des Fahrzeugalters oder des Kilometerstands.
Grüße
Ersin

