13.05.11, 07:24
Hallo auch,
ist zwar jetzt ein bisschen oT, aber: Es gibt mittlerweile wohl einige Versicherer, die Glasbruch nur noch nach Rechnung und nicht nach Kostenvoranschlag regulieren und das auch so in Ihren AGBs stehen haben.
Damit soll wohl vermieden werden, dass Hinz und Kunz ne neue Windschutzscheibe abrechnen und hinterher billig bei CarGlass o.ä. flicken lassen (dann wirds nämlich noch deutlich billiger als "kostenlos").
An 129er-Verdecke wurde bei dieser Klausel wohl weniger gedacht, insofern kann ein klärendes Gespräch mit dem Versicherungsvertreter vielleicht hilfreich sein.
Beste Grüße
Winfried
ist zwar jetzt ein bisschen oT, aber: Es gibt mittlerweile wohl einige Versicherer, die Glasbruch nur noch nach Rechnung und nicht nach Kostenvoranschlag regulieren und das auch so in Ihren AGBs stehen haben.
Damit soll wohl vermieden werden, dass Hinz und Kunz ne neue Windschutzscheibe abrechnen und hinterher billig bei CarGlass o.ä. flicken lassen (dann wirds nämlich noch deutlich billiger als "kostenlos").
An 129er-Verdecke wurde bei dieser Klausel wohl weniger gedacht, insofern kann ein klärendes Gespräch mit dem Versicherungsvertreter vielleicht hilfreich sein.
Beste Grüße
Winfried
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