02.05.11, 22:38
Hi,
wenn der Vor-Vorbesitzer der Vollpfosten mit dem Rempler war und er den Wagen unter Angabe des Schadens an den Vorbesitzer verkauft hat, dann ist der gute Mann - also der Vorbesitzer - auch noch länger als sechs Monate nach der Kaufabwicklung dran. Du hast den Wagen lt. Kaufvertrag wohl unfallfrei gekauft und diese wesentliche Eigenschaft kann er nicht bieten; Wandlung oder Kaufpreisminderung ist wohl die häufigste Art der Einigung in solchen Fällen.
Guck mal in Deine Unterlagen...Checkheft, TÜV-Berichte, Rechnungen etc....möglicherweise geben diese Aufschluss über die Historie des Wagens. Schade, dass Du den alten Fahrzeugbrief nicht hast. Kalkül?
Ein Hoch auf die Rechtschutzversicherung!
Gruss
-Chris-
wenn der Vor-Vorbesitzer der Vollpfosten mit dem Rempler war und er den Wagen unter Angabe des Schadens an den Vorbesitzer verkauft hat, dann ist der gute Mann - also der Vorbesitzer - auch noch länger als sechs Monate nach der Kaufabwicklung dran. Du hast den Wagen lt. Kaufvertrag wohl unfallfrei gekauft und diese wesentliche Eigenschaft kann er nicht bieten; Wandlung oder Kaufpreisminderung ist wohl die häufigste Art der Einigung in solchen Fällen.
Guck mal in Deine Unterlagen...Checkheft, TÜV-Berichte, Rechnungen etc....möglicherweise geben diese Aufschluss über die Historie des Wagens. Schade, dass Du den alten Fahrzeugbrief nicht hast. Kalkül?
Ein Hoch auf die Rechtschutzversicherung!
Gruss
-Chris-

