20.11.10, 17:51
Ich habe auch alle Rechnungen, Arbeitsnachweise und Instandsetzungsumfänge von der MB-NDL erhalten, bei der die vom Vorbesitzer in Auftrag gegebenen Arbeiten durchgeführt wurden. Musste jedoch den Kaufvertrag, den Fahrzeugbrief (mit ehem. Haltereintrag) und meine Zulassung mit vorlegen. Damit verstößt kein Mensch gegen den Datenschutz, da ich ja durch den Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs Berechtigter bin.
Diese Vorraussetzungen forderte auch das KBA zur Auskunftserteilung. Jetzt habe ich alle Zulassungszeiträume, Stilllegungszeiträume und ehem. Kennzeichen. So konnte ich erfahren, dass mein SL tatsächlich nur die ersten 3 Winter zugelassen war.
Helmut
Diese Vorraussetzungen forderte auch das KBA zur Auskunftserteilung. Jetzt habe ich alle Zulassungszeiträume, Stilllegungszeiträume und ehem. Kennzeichen. So konnte ich erfahren, dass mein SL tatsächlich nur die ersten 3 Winter zugelassen war.
Helmut

