13.10.10, 23:50
Da du das Gerät von einen gewerblichen Händler in ebay erworben hast,
kannst du auch von deinen Rückgaberecht gebrauch machen.Bei einen kauf
vom Privatmann hättes du möglicherweise bezüglich der Rücknahme Pech.
Gruß
Harald
kannst du auch von deinen Rückgaberecht gebrauch machen.Bei einen kauf
vom Privatmann hättes du möglicherweise bezüglich der Rücknahme Pech.
Gruß
Harald
Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute.Seht euch an wohin uns die normalen gebracht haben.

