22.07.10, 13:28
Ist einfacher als es klingt. "Synallagma" bedeutet eigentlich nur - ohne Gegenleistung keine Leistung. Und umgekehrt ohne Leistung keine Gegenleistung. Also ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis bei einem Vertrag.
Wollte dich natürlich nicht belehren, war nur ein gut gemeinter Aufklärungsversuch :engel:
Viele Grüße
David
Wollte dich natürlich nicht belehren, war nur ein gut gemeinter Aufklärungsversuch :engel:

Viele Grüße
David

