12.07.10, 12:19
poldi schrieb:Im Prinzip habt ihr alle Recht
ABER: lieber ein ganz abgebranntes Auto (Totalschaden) und die Versicherung zahlt, als einen gelöschten Motorbrannt und die Versicherung zahlt nur den aktuellen Schaden.
Aus ausgeglühtem Blech bringt niemand den Rost wieder raus :wimmer:.
Jedem der mein Auto einmal zu löschen versucht(im Brandfall), würde ich den Feuerlöscher abnehmen und um die Ohren hauen :pfeif:
LG Thomas
Dieses Vorgehen wäre mitunter rechtlich schwer zu fixieren - wenn Zeugen vorhanden sind, die die Existenz eines Löschers wahrgenommen haben (der nicht zum Einsatz kam). Sicher könnte man als Laie dann noch Unkenntnisse im Gebrauch des Löschers vortäuschen! :pfeif:
Im Grunde dient aber der Löscher in erster Linie der Lebensrettung und nicht dem Erhalt des PKws .. :drive:
