09.04.10, 09:22
Kutte schrieb:Muß auch mal Senf abgeben.
Da Daimler eigentlich in vielen schon Vorreiter war und ist kann ich mir kaum vorstellen, daß die Blinker jemals innen von der Gesamleuchte waren. Mein alter C123 hatte damals die Blinker wie auch der R129 außen.
Blinker nach innen gezogen, nur Eigenbau und nicht zulässig! :echt:
Auszug aus der StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
Hallo Karsten
Das ist aber Löwensenf :hihi::hihi::hihi:
gruß franz

