06.04.17, 10:02
rogalle schrieb:... eine Ausnahmeregelung bezüglich der Scheinwerferrenigungsanlage ....
Moin,
Ausnahmegenehmigung (wie es sie auch für Leuchtweitenregulierung bei anderen Fzgen gibt) willst Du auch gar nicht!
Du brauchst keine SWRA!- Siehe beigefügte Anlage des TÜV, gültig für HH und Süddeutschland.- Hier speziell die ergänzenden Hinweise!
Jetzt wird der Prüfer, um Gesichtsverlust zu vermeiden, Dir vmtl. sagen, dass Du in Bremen bist und dieses sheet für ihn nicht gilt. Dann zeigst Du ihm das Bundesgesetzblatt, aus dem das TÜV-sheet abgeleitet wurde (Seite 320; 44y).
Dann könnte er nur noch darauf plädieren, dass Dein '98er "bestimmt" nach dem 1.7.2000 in den Verkehr gekommen ist, weshalb Du daher nachweistechnisch darauf vorbereitet sein solltest!
VG
Raphael
C129 in tripleseven
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