14.03.17, 12:19
freeroad schrieb:Aber einmal im Schein, ist einmal im Schein!Richtig! In einigen von mir gefundenen Beiträgen wurde auch ganz klar gesagt, dass es vor der Zulassung beantragt werden muss, am besten mit entsprechendem Vermerk in dem Vollabnahmeprotokoll. War bei mir auch so, hat der Prüfer bei der RDW-Abnahme sogar von sich aus gemacht und wurde dann auch automatisch in die Fahrzeugpapiere aufgenommen. Wobei hier in NL die Kfz-Zulassung Gott sei Dank auf nationaler Ebene geregelt wird und nicht irgendwelchen selbstherrlichen Lokalfürsten überlassen wird.
Da der Brief jetzt keine Ausnahmeregelung enthält wird es wohl auch nicht möglich sein das Auto in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland zu "verkaufen", dort zuzulassen, und wieder zurück zu "kaufen".
[B]Gr

