12.03.16, 12:10
und wo steht in der StVO, dass asymmetrisches vorgeschrieben bzw. symmetrisches Licht verboten ist?
http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
Hier steht nur "..Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist ...."
Einzig die Streuscheibe muß das E Zeichen haben. So schreibt es auch Night-Flyer: ".. und deren beide Lichtstreuscheiben gegen europäische Gläser mit E-Prüfzeichen auszutauschen..."
http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
Hier steht nur "..Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist ...."
Einzig die Streuscheibe muß das E Zeichen haben. So schreibt es auch Night-Flyer: ".. und deren beide Lichtstreuscheiben gegen europäische Gläser mit E-Prüfzeichen auszutauschen..."
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille.
(Eugen Bleuer 1857-1939)

