14.02.15, 21:15
Es hat schon Prozesse gegeben wo um die Unfallfreiheit von neuwertigen Fahrzeugen verhandelt wurde.
Vom Käufer wurden unterschiedliche Lackqualitäten beim neuwertigen Fahrzeug bemängelt.
Sachverständigerseits wurden in Teilbereichen unterschiedliche Lackschichtdicken festgestellt die auf eine Nachlackierung schliessen ließen.
Herausgestellt hat sich dann letztendlich, dass das Fahrzeug einen leichten Transportschaden mit Beschädigung der Lackierung während des Transportes vom Hersteller zur Niederlasung erlitten hatte und deswegen teilweise nachlackiert werden mußte.
Hier ist es die ernsthafte Frage ob dies dem Standard eines Neufahrzeuges entspricht, ob Minderung des Neupreises mit welchem Umfang gerechtfertigt ist und ob der Neuwagenkäufer dieses Fahrzeug abnehmen muß trotz erfolgter Reparatur.
Dies sind teilweise Gerichtsentscheidungen die man als Otto-Normalverbraucher nicht nachvollziehen kann, wie es ausgegangen ist in diesem Fall weiß ich nicht.
Vor dem Richter und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
Vom Käufer wurden unterschiedliche Lackqualitäten beim neuwertigen Fahrzeug bemängelt.
Sachverständigerseits wurden in Teilbereichen unterschiedliche Lackschichtdicken festgestellt die auf eine Nachlackierung schliessen ließen.
Herausgestellt hat sich dann letztendlich, dass das Fahrzeug einen leichten Transportschaden mit Beschädigung der Lackierung während des Transportes vom Hersteller zur Niederlasung erlitten hatte und deswegen teilweise nachlackiert werden mußte.
Hier ist es die ernsthafte Frage ob dies dem Standard eines Neufahrzeuges entspricht, ob Minderung des Neupreises mit welchem Umfang gerechtfertigt ist und ob der Neuwagenkäufer dieses Fahrzeug abnehmen muß trotz erfolgter Reparatur.
Dies sind teilweise Gerichtsentscheidungen die man als Otto-Normalverbraucher nicht nachvollziehen kann, wie es ausgegangen ist in diesem Fall weiß ich nicht.
Vor dem Richter und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren...

