14.02.15, 19:59
So nicht ganz richtig: Bagatellschäden müssen beim Fahrzeugverkauf nicht angegeben werden. Was das nun genau ist entscheidet sich nach dem Einzelfall. Ich hatte aus alten Entscheidungen mal eine Grenze von ca. 1.000,- DM im Hinterkopf, mögen jetzt also € 1.000,- sein. Ich meine aber, dass die Bagetelle weniger nach den Kosten als nach dem Aufwand der Beseitigung. Werden geschraubte Teile ausgetauscht, handelt es sich wohl immer um eine Bagatelle...

