09.02.14, 20:50
Nee, beim Tüv gibt das keine Probleme. Die kennen das mit der fehlenden Leuchtweitenregulierung. Dafür gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung. Mit dem Tüv habe ich das bereits geklärt.
Meine Frage ist nur, ob ich auch die Scheinwerfer verbauen kann, die mit nem Stellmotor für die Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sind, denn die bekommt man ja an jeder Ecke. Die anderen irgendwie nicht.
Meine Frage ist nur, ob ich auch die Scheinwerfer verbauen kann, die mit nem Stellmotor für die Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sind, denn die bekommt man ja an jeder Ecke. Die anderen irgendwie nicht.

