18.10.07, 11:29
tom320sl schrieb:Hallo Peter,
Ist aber so ,im Typenschein steht "wahlweise mit Xenon" somit sind sie eingetragen.
Natürlich müssen alle Auflagen erfüllt sein (LWR,SWR). Außerdem ist es ja keine
"Veränderung der Lichtanlage" sondern ein Einbau einer schon genehmigten Baugruppe.
Aber egal ,ich will hier nicht den Anschein des "Oberlehrers" machen, jeder kann machen
was er will, verantworten miss er es eh selbst . Teilenummern für die Streuscheiben kann
ich dir am Abend mitteilen ,bin derzeit noch in der Arbeit.
LG
Thomas
Keine Sorge Thomas, hab keinen Lehrer in Dir gesehen..

Ist ja auch alles richtig, was Du schreibst wegen TÜV und Nachrüst-Xenon und so, aber reizen tut es trotzdem (bzw. habe ich ja schon verbaut..)
Bloss wegen der Eintragung kenne ich es so, das auch Felgen die ab Werk im Fahrzeugbrief stehen abgenommen werden müssten, da diese nur erlaubt sind, wenn sie auch ab Werk verbaut waren...
Und so kenne ich das halt auch beim Xenon...
Das das alles in der Wirklichkeit anders ist, wissen wir beide!!! O0 O0 O0
Würde mich sehr über die Nummern freuen, dann probier ich mal eine Seite aus!
LG Peter

(Angaben beziehen sich auf dt. Gesetze)
