13.01.13, 21:38
Hallo Rainer.
Hast Du den Wagen von "Privat" oder vom Händler gekauft? (ich vermute von Privat, aber es geht aus Deinen Zeilen nicht eindeutig hervor).
Möglicherweise ergeben sich rechtliche Möglichkeiten, insbesondere weil Du einen "leichten" Unfallschaden erwähnst. Manche Verkäufer neigen zu Verharmlosungen, die sich später rächen; ein wesentlicher Anfechtungsgrund ist die arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer wider besseren Wissens bestimmte Eigenschaften des Gebrauchtwagens zusichert bzw. ausschließt.
Gruss
-Chris-
Hast Du den Wagen von "Privat" oder vom Händler gekauft? (ich vermute von Privat, aber es geht aus Deinen Zeilen nicht eindeutig hervor).
Möglicherweise ergeben sich rechtliche Möglichkeiten, insbesondere weil Du einen "leichten" Unfallschaden erwähnst. Manche Verkäufer neigen zu Verharmlosungen, die sich später rächen; ein wesentlicher Anfechtungsgrund ist die arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer wider besseren Wissens bestimmte Eigenschaften des Gebrauchtwagens zusichert bzw. ausschließt.
Gruss
-Chris-

