01.10.07, 13:19
Hallo SL-er,
ich habe heute eine interessante Erfahrung zur Eintragung von Stahlflex Bremsschläuchen gemacht:
Auf eine Anfrage an die Magistratsabteilung 46 in Wien ob Stahlflex Bremsschläuche eintragungspflichtig seien kam nach sehr kurzer Rückfrage folgende Antwort: JA, diese sind eintragungspflichtig.
Um mich rückzuversichern habe ich dann noch einen zweiten Anruf an die Prüfstelle der steiermärkichen Landesregierung Petrifelderstraße in Graz getätigt und folgende Aussage bekommen: NEIN, diese Art der Änderung ist nicht eintragungspflichtig da es sich in diesem Fall um ein ein gleichwertiges oder höherwertiges Bauteil handelt, einzig die ABE ist vorsichtshalber mitzuführen.
Zusätzliche Info: Änderungen die im Typenschein vermerkt sind werden dem Fahrzeughalter ausserdem vom ausführenden Zivilingenieur auch in schriftlicher Form als Befund mit Gutachten, Kontrollblatt und den entsprechenden Bildern in Form von zusammengehefteten A4 Seiten ausgehändigt.
Dieses ist laut schriftlichem Hinweis im Fahrzeug mitzuführen. Das würde bedeuten daß man die Originalunterlagen immer im Fahrzeug aufbewahren muß - das ist nicht notwendig, es reicht in diesem Fall eine Kopie.
Grüße aus Wien
Oskar
ich habe heute eine interessante Erfahrung zur Eintragung von Stahlflex Bremsschläuchen gemacht:
Auf eine Anfrage an die Magistratsabteilung 46 in Wien ob Stahlflex Bremsschläuche eintragungspflichtig seien kam nach sehr kurzer Rückfrage folgende Antwort: JA, diese sind eintragungspflichtig.
Um mich rückzuversichern habe ich dann noch einen zweiten Anruf an die Prüfstelle der steiermärkichen Landesregierung Petrifelderstraße in Graz getätigt und folgende Aussage bekommen: NEIN, diese Art der Änderung ist nicht eintragungspflichtig da es sich in diesem Fall um ein ein gleichwertiges oder höherwertiges Bauteil handelt, einzig die ABE ist vorsichtshalber mitzuführen.
Zusätzliche Info: Änderungen die im Typenschein vermerkt sind werden dem Fahrzeughalter ausserdem vom ausführenden Zivilingenieur auch in schriftlicher Form als Befund mit Gutachten, Kontrollblatt und den entsprechenden Bildern in Form von zusammengehefteten A4 Seiten ausgehändigt.
Dieses ist laut schriftlichem Hinweis im Fahrzeug mitzuführen. Das würde bedeuten daß man die Originalunterlagen immer im Fahrzeug aufbewahren muß - das ist nicht notwendig, es reicht in diesem Fall eine Kopie.
Grüße aus Wien
Oskar
