17.08.12, 06:08
HI,
schlimm finde ich bei dieser Sache, daß hier der Halter zur Kasse gebeten wird.
Was kann der Halter für die Nachlässigkeit unserer Behörden, der Halter hat die Zulassungsbescheinigung 1 doch nicht ausgestellt und auf das was Ihm seine Behörden ausgibt angwiesen.
Sollte mal vor einem EU-Gericht ausgegochten werden. Ich gehe davon aus, daß der Halter hier dann nicht weiter belangt werden kann.
Wenn es war ist, ist es nur Geldschneiderei. :grrr:
schlimm finde ich bei dieser Sache, daß hier der Halter zur Kasse gebeten wird.
Was kann der Halter für die Nachlässigkeit unserer Behörden, der Halter hat die Zulassungsbescheinigung 1 doch nicht ausgestellt und auf das was Ihm seine Behörden ausgibt angwiesen.
Sollte mal vor einem EU-Gericht ausgegochten werden. Ich gehe davon aus, daß der Halter hier dann nicht weiter belangt werden kann.
Wenn es war ist, ist es nur Geldschneiderei. :grrr:
Gruß Karsten
___________
Neid ist die höchste Form der Anerkennung!

