14.05.12, 16:37
Hallo Deny,
dazu gibt es widersprüchliche Angaben. Es gibt einen TÜV-Prüfbericht, der lässt diese Kombination ohne Veränderungen der Radausschnitte zu, dagegen gibt es ein entsprechendes TÜV-Teilegutachten (von MB), das die Anpassung der Falze fordert.
Ich habe diese Kombination eingetragen bekommen, nachdem der TÜV das Einfedern der Räder und den äußersten Lenkausschlag der Vorderräder getestet hatte. Zudem musste jeweils ein Vorder- und Hinterrad demontiert werden, weil nur so die Herstellerkennzeichnung der Räder für den Prüfer ablesbar war.
Gruß Sixtus
dazu gibt es widersprüchliche Angaben. Es gibt einen TÜV-Prüfbericht, der lässt diese Kombination ohne Veränderungen der Radausschnitte zu, dagegen gibt es ein entsprechendes TÜV-Teilegutachten (von MB), das die Anpassung der Falze fordert.
Ich habe diese Kombination eingetragen bekommen, nachdem der TÜV das Einfedern der Räder und den äußersten Lenkausschlag der Vorderräder getestet hatte. Zudem musste jeweils ein Vorder- und Hinterrad demontiert werden, weil nur so die Herstellerkennzeichnung der Räder für den Prüfer ablesbar war.
Gruß Sixtus
