03.11.08, 11:29
Hallo,
...das ist schon richtig so, aber es besteht weiterhin die Möglichkeit Felgen mittels Einzelabnahme eintragen zu lassen, auch wenn keine ABE für das Fahrzeug besteht, auf dem die Räder eingetragen werden sollen. Beispiel: Ein '92er Fiesta auf dem ich RS-Felgen von einem '71er/'72er Capri hab' eintragen lassen. Hier bestand werkseitig eine ABE für den Capri, aber nicht für das Fiasko.
Es wurde damals (ca. 1997/1998) mittels Prüfung der Tragfähigkeit und des Anbaus am Fahrzeug (Freigängigkeit / Fahrprüfung usw.) ein Einzel-Gutachten erstellt und so die Einzelabnahme beurkundet. Und das geht auch heute noch so.
Gruß Thomas
...das ist schon richtig so, aber es besteht weiterhin die Möglichkeit Felgen mittels Einzelabnahme eintragen zu lassen, auch wenn keine ABE für das Fahrzeug besteht, auf dem die Räder eingetragen werden sollen. Beispiel: Ein '92er Fiesta auf dem ich RS-Felgen von einem '71er/'72er Capri hab' eintragen lassen. Hier bestand werkseitig eine ABE für den Capri, aber nicht für das Fiasko.
Es wurde damals (ca. 1997/1998) mittels Prüfung der Tragfähigkeit und des Anbaus am Fahrzeug (Freigängigkeit / Fahrprüfung usw.) ein Einzel-Gutachten erstellt und so die Einzelabnahme beurkundet. Und das geht auch heute noch so.
Gruß Thomas

