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Hallo Rene
schreib nicht immer einen neuen Beitrag für dein Post`s
das kannst du auch alles in einem Beitrag schreiben deine letzten 4 Post`s...
das nervt.
LG Bea
Cabrio-Fahrer leben nicht laenger, sie sehen nur BESSER aus!
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R129 Mitten im Pott
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Reparierte Alufelgen dürfen nicht weiter gefahren werden
Das wurde nach Informationen des Verbandes der Automobiltuner (VDAT) bereits im Jahr 2004 vom Sonderausschuss "Räder und Reifen" des Bundesverkehrsministeriums entschieden. Dennoch werben Betriebe immer wieder mit "angeblich zertifizierten Reparaturverfahren". Das Verbot, reparierte Leichtmetallräder im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen, betrifft jegliche Eingriffe in das Materialgefüge sowie Wärmebehandlungen und Rückverformungen. Selbst nach dem Beseitigen von Beulen muss das Metallrad ausgemustert werden.
LG Werner
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Ja das
war 2004...!
Mittlerweile gibts aber das:
Betriebe die ...
sind und Felgen offizell reparieren können und das auch dürfen.
Guckst du:
http://www.rindt-felgen.com/
Greetz...Willy:drive:
Helden leben lange - Legenden sterben nie …
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Hallo Willy,
lese doch mal nach Das Schreiben ist vom TÜV und es ist von November 2010
Technische Einschränkungen
[SIZE=2]Es können nur gegossene und geschmiedete Leichtmetallräder aufbereitet werden.
[/SIZE]
LG Werner
http://www.vdat.org/dokumente/mnews/Fina..._11_10.pdf
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.10, 23:26 von
wfalt.)
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und jetzt Werner? Ist das der Beginn von: Ich hab Recht oder er hat Recht.
Wenn ja, geht ich schon mal Bier und Chips holen.
JOEY
"Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.
Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern" [SIZE="1"]- Walter Röhrl[/SIZE]
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.10, 13:09 von
Joey.)
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wfalt schrieb:Reparierte Alufelgen dürfen nicht weiter gefahren werden
Das wurde nach Informationen des Verbandes der Automobiltuner (VDAT) bereits im Jahr 2004 vom Sonderausschuss "Räder und Reifen" des Bundesverkehrsministeriums entschieden. Dennoch werben Betriebe immer wieder mit "angeblich zertifizierten Reparaturverfahren". Das Verbot, reparierte Leichtmetallräder im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen, betrifft jegliche Eingriffe in das Materialgefüge sowie Wärmebehandlungen und Rückverformungen. Selbst nach dem Beseitigen von Beulen muss das Metallrad ausgemustert werden.
LG Werner
ach soooo deswegen fahren wir alle mit völlig vergnaddelten felgen herum :-) selbstverständlich spielt es keine rolle ob der felgenrand geschliffen und poliert wurde.... das macht in puncto stabilität NIX aus. wenn da jemand dran rumlötet:heul:, spachtelt:kotzen: und rückrollt :grrr:dann halte ich das auch für bedenklich:echt:, aber runde, lediglich bis 3 oder 5 mm tief geschliffene oder polierte felgen sind ebensostabil wie neue....... dies meine meinung....

agnix: und wer fliegt schon über 220 mit dem ständig langsamen sl???:drive:
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Steffo_SL600 schrieb:Allerdings wird bei einem Unfall, der Nachweislich durch die Felgenreperatur verursacht oder begünstigt wurde der Staatsanwalt fragen warum die gültige Norm, die ja Gesetzescharakter hat und den aktuellen technischen Stand verkörpert (so die Definition einer Norm) nicht beachtet wurde. Wenn man dann vernünftige Argumente liefert ist man fein raus, wenn nicht, dann ist man wo drin, wo man nicht mehr so leicht rauskommt.
MfG, Steffen.
UND? Ich denke wesentlich öfter kommts vor das vernachlässigtes fahrwerk:grrr:, lahme bremsen

chnarch: oder wildschweine :hihi:unfälle verursachen auch liebe ige:liebe2:l sollen mal schuld sein . das eine felge reisst die fachgerecht repariert oder nur optisch verschönert wurde schuld ist ist nahezu ultraselten :-) meine räder müssen auch nicht repariert sondern nur poliert werden....
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Joey schrieb:und jetzt Werner? Ist das der Beginn von: Ich hab Recht oder er hat Recht.
Wenn ja, geht ich schon mal Bier und Chips holen.
War wohl nichts mit Bier und Chips.............:hihi::hihi:!!
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Hi Ralf
Am gerechtesten verteilt ist der Verstand,
jeder glaubt genug davon zu haben.
LG Bea
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R129 Mitten im Pott
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wfalt schrieb:Hallo Willy,
lese doch mal nach Das Schreiben ist vom TÜV und es ist von November 2010
Technische Einschränkungen
[SIZE=2]Es können nur gegossene und geschmiedete Leichtmetallräder aufbereitet werden.
[/SIZE]
LG Werner
http://www.vdat.org/dokumente/mnews/Fina..._11_10.pdf
Dieser
Empfehlungen aussprechende "Fachausschuss" gibt unter Pkt.3.2 (Technische Einschränkungen) u.a. zum Besten:
Eine Beschädigungstiefe im Grundmaterial von mehr als 1 mm. darf auf keinen Fall überschritten werden.
Ergo: beim kleinsten Bordsteinrempler ist eine Aufbereitung i.S. dieses Superausschusses nicht mehr zulässig....bei
1(!) mm.
Felge wegschmeissen und neue kaufen :hihi:!
Wenn ich nicht mehr weiterweiss, bilde ich einen weltfremden Arbeitskreis (oder Fachausschuss).
-Chris-:autsch:
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