SL-Norbert schrieb:Einfach so:confused::confused:
zum TÜV gefahren, AHK von GDW mit den zugehörigen Unterlagen vorgelegt und 1900 kg eingetragen bekommen --- super. Wirklich kein Problem :confused::confused:
Wo hast Du die GDW Kupplung gekauft :confused::confused::confused:, den Hersteller kenne ich nicht. Folglich müßte ich googlen.
DANKE, LG Norbert
@ Norbert:
Die Bezugsquelle für diese AHK ist die Fa. AuKup in Augsburg.
www.aukuup.de oder über den Ebay-shop. Dort werden für den SL verschiedene Ausführungen angeboten, die sich in der Anhängelast unterscheiden (1500 odert 1900 Kg). Die Version mit mit 1900 Kg ist der Typ 0266 / Prüfzeichen TP1202821610 mit
D-Wert 9,8 kN
Mitgeliefert wird ein Teilegutachten des TÜV Süd in Augsburg (Prüfber. Nr. 235201237 vom 26.05.2010
Fa GDW ist ein Belgisches Unternehmen (
www.gdwtowbars.com) und liefer diese AHK mit abnehmbarem Kopf mit einem EEC Approval Nr. e6*94/20*0148*00 aus.
Den Anbau habe ich hier mal in einem Beitrag beschrieben...ist nicht so ganz ohne...Tücken..aber geht!
Ich hatte also zur Abnahme dabei:
Das Approval von GDW
Die Einbauanleitung
Den alten KFZ-Brief (da sind pauschal 1500 Kg Anhängelastveingetragen)
Und ein Schreiben (formlose e-mail) vom MB-Service-Center, aus dem die Option für 1900 Kg. Anhängelast zu sportlichen Zwecken für den SL hervorgeht.
Und dann hatte ich noch eine Kopie des KFZ-Scheins eines andern Forenmitglieds dabei, in dem der Eintrag so übernommen war. Der war aber eher für die Zulassungsstelle wichtig, als Vorgabe sozusagen.
@Patrick
Ich versteh deinen TÜV nicht!!!:autsch:
Hast denn den alten original Brief nicht mehr...oder hat das was mit dem event.Import zu tun?
Im alten original Brief sind pauschal 1500 Kg. eingetragen und sollten auch in den neuen Papieren enthalten sein. Das wäre doch ein klarer nachweis für 1500 Kg. Anhängelast.
Der Tüv hat zugriff auf alle ABE von Fahrzeugen und da ist für den R129 in jedem Fall eine Anhängelast von 1500 Kg. / bzw auch 1900 Kg. für "Sportliche Zwecke"..insb. Pferdetransportanhänger enthalten. Da muss nur nachgesehen werden...
Falls die das Teilegutachten fehlen sollte oder das Approval...da helf ich dir gern mit einer Kopie weiter. Auch das Schreiben von MB kann ich dir gerne zur Verfügung stellen.
Übrigens: Wenn du den Eintrag der Anhängelast in die aktuellen Papiere durch die Zulassungsstelle vornehmen lässt...dann ist der Anbau der AHK selbst nicht mehr Abnahmepflichtig durch TÜV oder Dekra, da diese Bauteile ja ein TG und das Approval haben. Es wird die AHK nur noch im Zusammenhang mit der HU überprüft.
Hoffe es hilft euch weiter....:bier: