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SL und Wohnwagen
#11

super.... ich hab die GDW-Kupplung und der TÜV kann sie nicht eintragen !
Weil sie angeblich nicht wissen, wieviel Zuglast sie eintragen können....
Vielen Dank auch.... Dann fahr ich halt ohne Eintragung und hab die Papiere dabei.
Mehr als drum betteln kann ich nicht!


Patrick

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#12

SL-Norbert schrieb:Einfach so:confused::confused:

zum TÜV gefahren, AHK von GDW mit den zugehörigen Unterlagen vorgelegt und 1900 kg eingetragen bekommen --- super. Wirklich kein Problem :confused::confused:

Wo hast Du die GDW Kupplung gekauft :confused::confused::confused:, den Hersteller kenne ich nicht. Folglich müßte ich googlen.

DANKE, LG Norbert

@ Norbert:
Die Bezugsquelle für diese AHK ist die Fa. AuKup in Augsburg. www.aukuup.de oder über den Ebay-shop. Dort werden für den SL verschiedene Ausführungen angeboten, die sich in der Anhängelast unterscheiden (1500 odert 1900 Kg). Die Version mit mit 1900 Kg ist der Typ 0266 / Prüfzeichen TP1202821610 mit D-Wert 9,8 kN
Mitgeliefert wird ein Teilegutachten des TÜV Süd in Augsburg (Prüfber. Nr. 235201237 vom 26.05.2010

Fa GDW ist ein Belgisches Unternehmen (www.gdwtowbars.com) und liefer diese AHK mit abnehmbarem Kopf mit einem EEC Approval Nr. e6*94/20*0148*00 aus.

Den Anbau habe ich hier mal in einem Beitrag beschrieben...ist nicht so ganz ohne...Tücken..aber geht!

Ich hatte also zur Abnahme dabei:
Das Approval von GDW
Die Einbauanleitung
Den alten KFZ-Brief (da sind pauschal 1500 Kg Anhängelastveingetragen)
Und ein Schreiben (formlose e-mail) vom MB-Service-Center, aus dem die Option für 1900 Kg. Anhängelast zu sportlichen Zwecken für den SL hervorgeht.
Und dann hatte ich noch eine Kopie des KFZ-Scheins eines andern Forenmitglieds dabei, in dem der Eintrag so übernommen war. Der war aber eher für die Zulassungsstelle wichtig, als Vorgabe sozusagen.

@Patrick
Ich versteh deinen TÜV nicht!!!:autsch:

Hast denn den alten original Brief nicht mehr...oder hat das was mit dem event.Import zu tun?
Im alten original Brief sind pauschal 1500 Kg. eingetragen und sollten auch in den neuen Papieren enthalten sein. Das wäre doch ein klarer nachweis für 1500 Kg. Anhängelast.

Der Tüv hat zugriff auf alle ABE von Fahrzeugen und da ist für den R129 in jedem Fall eine Anhängelast von 1500 Kg. / bzw auch 1900 Kg. für "Sportliche Zwecke"..insb. Pferdetransportanhänger enthalten. Da muss nur nachgesehen werden...

Falls die das Teilegutachten fehlen sollte oder das Approval...da helf ich dir gern mit einer Kopie weiter. Auch das Schreiben von MB kann ich dir gerne zur Verfügung stellen.

Übrigens: Wenn du den Eintrag der Anhängelast in die aktuellen Papiere durch die Zulassungsstelle vornehmen lässt...dann ist der Anbau der AHK selbst nicht mehr Abnahmepflichtig durch TÜV oder Dekra, da diese Bauteile ja ein TG und das Approval haben. Es wird die AHK nur noch im Zusammenhang mit der HU überprüft.

Hoffe es hilft euch weiter....:bier:

VG, Rich
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:clap: Mit Vialle LPI und 14,1 Ltr.LPG/100Km :clap:
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#13

Bei mir ist aber gar keine Anhängelast eingetragen, weil Importfahrzeug.
Dafür hab ich ja vom Daimler CS die Bestätigung der Anhängelast....aber auch das war dem TÜV-Fuzzi suspekt!
Und die E-Nummer ist übrigens nur für den Kugelkopf. Die Anhängekupplung hat nur ein TG (Teilegutachten) und muss vom TÜB abgenommen werden.

Gruß,

Patrick

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#14

@ Patrick
Doof gelaufen...aber es gibt ja sicher auch noch andere Prüfstellen in deiner Nähe...vielleicht findest du da einen etwas aufgeschlosseren "Fuzzi"..ich hoffe es für dich!
Die Aussage bei meinem Tüv war ganz klar....Tüv-Abnahme einer AHK nicht mehr erforderlich...weil TP vorliegt..
Bei mir war nur im Zuge der Zulassung und Neuausstellung der Papiere gar keine Anhängelast eingetragen. Wurde halt im Übertrag vergessen!!!!
Der gute Mann vom Tüv hat den Anbau daher auch mit keinem Blick geprüft..auch die Elektrik nicht...Das wurde alles nur auf der Basis der Papiere gehandelt.
Ich kann ja hier nur meine persönliche Erfartung wiedergeben...
Was das EEC angeht..hab mir die Unterlagen gerade nochmal angesehen...da solltest du wohl recht haben Smile

VG, Rich
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#15

Hallo Leute

Ich möchte darauf aufmerksam machen,das z.Z. noch ,nur der TÜV Eintragungen (also Überprüfung)machen darf.DEKRA und die anderen dürfen noch nicht.Kommt aber sicher noch.

Übrigens ist bei mir auch nur 1500Kg eingetragen,leider.

Wenn es dieser TÜV nicht macht,es gibt in Eurer nähe sicher noch andere TÜV stellen.Probiert es einfach dort mal,oder bei dem nächsten.
So habe ich das schon früher gemacht,irgend wo klappt es immer.

@ red-danger

Könntest Du mir das Schreiben von DB zu kommen lassen? Ich könnte mal versuchen die AHK auf zu lasten.

Gruß Wolfgang133
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#16

Wolfgang133 schrieb:Ich möchte darauf aufmerksam machen,das z.Z. noch ,nur der TÜV Eintragungen


Naja Wolfgang,

wie würde ein netter Member sagen, Gefährliches Halbwissen.

Einzelabnahmen etc. in den alten Bundesländern ausschließlich der TÜV in den neuen Bundesländern ausschließlich die DEKRA.

Eintragung in die Fahrzeugpapiere auf Grundlage einer ABE etc. darf TÜV, DEKRA, GTÜ.
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#17

@ Serlänner
Danke für den Hinweis.In den neuen Bundesländer kenne ich mich natürlich nicht aus,obwohl ich ab und an in Sachsen bin.

Gruß Wolfgang133
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#18

Das "Schreiben" von MB sollte die Fahrgestellnummer beinhalten. Sowas hab ich daheim auch noch rumfahren. Nimmts der Prüfer genau, hängt er sich (zu recht) genau daran auf.
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#19

Ich habe vom Customer Center Maastricht ein Baumuster-Abhängiges Gutachten bekommen.
1500kg allerdings nur

PAtrick

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