Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Beginnende Heckscheibenrisse - reparabel ?
#21

sl50 schrieb:......und wo wir gerade bei verbal Prügeln sindSmileSmileSmileSmile: Wann hören endlich diese Anleitungen/Anstiftungen zum vorsätzlichen Versicherungsbetrug auf? Die Kosten zahlt
durch Umlage die Allgemeinheit und mal eben die Versicherung "abzocken" ist wirklich
dissoziales Verhalten!

Grüsse Alex

Soviel Schwachsinn auf ein paar Zeilen :ausflipp::ausflipp::ausflipp::ausflipp::ausflipp::ausflipp:
Zitieren
#22

mit der Versicherung ist es wie mit der Sozialhilfe oder Hartz 4,mann wird immer versuchen alles in Anspruch zu nehmen was auch möglich ist.LEIDER !!!??? Andererseits ist es auch so,das wenn mann nicht fragt auch nichts kriegt.Huh


Aber das ist schon immer so gewesen und nichts neues.:echt:


Andreas

[SIGPIC][/SIGPIC]" alles wird gut " Big Grin
Zitieren
#23

Edit: aus Rücksicht auf die Forenstimmung gelöscht...

230.475
129.063
Zitieren
#24

Naja, so unbedacht war der Beitrag nicht, aber mit den ganzen Smilys auch nicht so ernst gemeint. Allerdings beharre ich darauf, dass die Glasbruchversicherung von den Versicherern nicht dazu gedacht war, altersschwache Heckscheiben zu ersetzen. Darum muss mit keinem Wort diskutiert oder gerechtfertigt werden! So und jetzt Tod dem Kraken und Daumen drücken für den Dritten.

Grüsse Alex

PS: und vorsätzlich hatte ich in Doppel-Klammern gesetzt, sieht man leider nicht (???), denn bei Betrugsdelikten ist der Vorsatz natürlich immer gegeben.:kicher::kicher::kicher::kicher:
Zitieren
#25

Hi Alex,

also fuer mich ist die Sache auch erledigt, obwohl man ja ueber dieses Thema stundenlang diskutieren koennte:blabla:. Irgendwie ist das Forum ja auch dazu gedacht Meinungen zu aeussern, wenn sie im Rahmen bleibenSmile. In diesem Sinne:bier: Gruss Scotty, der der jetzt Feierabend hat:pfeif:

Kann mir mal jemand mit einem ae oe oder ue aushelfen, hab hier leider keins auf meiner Tastatur:autsch:
Zitieren
#26

Da ich mich nicht zu den " Gutmenschen " zähle,können auch ein paar
läppische Smileys mich nicht davon abhalten,daß ich jetzt:kotzen:muß
Zitieren
#27

@Rubinstein

Dann "Guten Appetit" sehr differenzierte Beiträge, alle Achtung!

Grüsse Alex
Zitieren
#28

Bevor du hier verdiente Forenmitglieder ankackst, solltest du mal kurz überlegen, woher die Kommentare wohl kommen.....

Wie man in den Wald hineinruft....



Gruß,

Patrick

230.475
129.063
Zitieren
#29

Hallo zusammen,

meines Wissens ist das mit der Teilkasko so: wenn es bedingt durch Unfall (klar definiert) oder Diebstahl zu Glasschäden kommt, so sind diese Schäden über die TK abgedeckt. Bei Diebstahl bedeutet dies, dass ein FEST installiertes Teil entwendet wird. Werden Schäden durch Vandalismus zerstört, so wäre dies über die VK abgedeckt (jmd. zerschneitet einem die Scheibe aus Boshaftigkeit). Schäden über die VK führen allerdings zu einer Höhergruppierung in der Schadensfreiheitklasse, was bei der TK nicht existiert. Ich denke ein "Glasbruch" bei einer Heckscheibe im Cabrio als Verschleiss ist gleichzusetzen mit mit Blindwerden einer Frontscheibe (beides Alterserscheinungen) und daher an sich primär kein TK-Schaden.

Vielleicht wollte Alex das ja zum Ausdruck bringen. Ich glaube nicht, dass er jemanden öffentlich des Betrugs bezichtigen wollte.

VG

Christian
Zitieren
#30

SLang schrieb:Hallo zusammen,

meines Wissens ist das mit der Teilkasko so: wenn es bedingt durch Unfall (klar definiert) oder Diebstahl zu Glasschäden kommt, so sind diese Schäden über die TK abgedeckt. Bei Diebstahl bedeutet dies, dass ein FEST installiertes Teil entwendet wird. Werden Schäden durch Vandalismus zerstört, so wäre dies über die VK abgedeckt (jmd. zerschneitet einem die Scheibe aus Boshaftigkeit). Schäden über die VK führen allerdings zu einer Höhergruppierung in der Schadensfreiheitklasse, was bei der TK nicht existiert. Ich denke ein "Glasbruch" bei einer Heckscheibe im Cabrio als Verschleiss ist gleichzusetzen mit mit Blindwerden einer Frontscheibe (beides Alterserscheinungen) und daher an sich primär kein TK-Schaden.

Vielleicht wollte Alex das ja zum Ausdruck bringen. Ich glaube nicht, dass er jemanden öffentlich des Betrugs bezichtigen wollte.

VG

Christian

Hallo Christian,

bitte das ganze nicht verallgemeinern. Jede Versicherung hat Ihre eigenen Bedingungen und regulieren von Fall zu Fall anders!

Gruss

Erkan
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste