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Unterschiede bei Schweizer Fahrzeugen
#1

Hallo,

ich bin z. Zt. auf der Suche nach einem frühen SL 500. Dieser Beitrag hier hätte fast ebenso gut von mir stammen können: http://www.r129-forum.de/showthread.php?t=4470

Also gut, ein paar Unterschiede gibts schon, z.B. was den Farbgeschmack angeht, außerdem bin ich ein Datenkartenzustands-Fetischist, aber die übrigen Eckdaten sind bei mir in etwa die gleichen.

So, nun zur Frage: Ich habe schon ein paar Autos mit Schweizer Erstauslieferung in Betracht gezogen. Dabei bin ich auf folgende Ausstattungs-Codes gestoßen:

  1. 823 Zusatzteile für Schweiz nur in Verbindung mit Katalysator-Technik Code 62/0
    Weiß jemand was das ist?
  2. 552 Einbruch- und Diebstahl-Alarmanlage (für die Schweiz)
    Kennt jemand den Unterschied zum "Deutschen" Code 551?
Danke & beste Grüße
Winfried
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#2

TheDude schrieb:
  1. 823 Zusatzteile für Schweiz nur in Verbindung mit Katalysator-Technik Code 62/0
    Weiß jemand was das ist?
  2. 552 Einbruch- und Diebstahl-Alarmanlage (für die Schweiz)
    Kennt jemand den Unterschied zum "Deutschen" Code 551?
Zu 1: Wenn ich mich recht erinnere, dann war bei CH Fahrzeugen im Abgaskrümmer zusätzlich ein Teil zur Abgasmessung/Untersuchung eingeschweisst, wobei es sich wahrscheinlich nur um eine zusätzliche Öffnung handelte, um ggf. einen Mess-Sensor reinzuschrauben.

Zu 2: Keine Ahnung Wink. Könnte mir höchstens vorstellen, dass es gewisse Regelungen gab, betr. max. Lautstärke, Dauer des Alarms (bis er sich von selbst wieder abschaltet) und der Art und Weise, wie das System deaktiviert werden kann.

Gruss
HP

PS: Ferner gab's bei uns noch...

390 Frischluftfilter mit Käsearoma
391 Frischluftfilter mit Schokoladenaroma
395 Wegfall getarnte Geldkassette im Seitenschweller (für Steuerhinterzieher)
398 Mech. Rolex anstelle von VDO Quarzuhr im KI
:hihi:
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#3

TheDude schrieb:Hallo,

ich bin z. Zt. auf der Suche nach einem frühen SL 500. Dieser Beitrag hier hätte fast ebenso gut von mir stammen können: http://www.r129-forum.de/showthread.php?t=4470

Also gut, ein paar Unterschiede gibts schon, z.B. was den Farbgeschmack angeht, außerdem bin ich ein Datenkartenzustands-Fetischist, aber die übrigen Eckdaten sind bei mir in etwa die gleichen.

Danke & beste Grüße
Winfried

Hallo Winfried

da kommen wir uns ja wohl nicht in die Quere ?:ausflipp:
nein Spaß Big Grin es wurden genügend gebaut .

was ist denn farblich so dein Geschmack?
woher kommst du denn ?

mfg
Peter
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#4

Driver schrieb:was ist denn farblich so dein Geschmack?
woher kommst du denn?

Hallo Peter,

ja, ich hoffe auch, dass der Markt für uns beide noch einen passenden 500er bereit hält.

Ich wohne in Köln, suche aber natürlich in ganz Westeuropa. :kicher:

Farblich gilt bei mir eigentlich erstmal: kein Schwarz, kein Silbern ... damit fallen dann schon mal etwa 80 % der angeboten Autos aus dem Raster.

Gerne:
  • Blau
  • bei Almadinrot könnten wir uns in die Quere kommen :knueppel:
  • Bornit gefällt mir allerdings auch gut, da hätte ich ja dann sozusagen den Markt für mich
  • den einen in Beryll finde ich eigentlich auch ganz scharf, wenn man sich die Zubehör-Räder mal wegdenkt.
Beste Grüße
Winfried
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#5

Hallo HP,

vielen Dank für deine Erläuterungen.

Ich werde dann unbedingt noch nach SA 398 Ausschau halten ... :cheesy:

Und dann habe ich gleich noch eine Frage an die Eidgenossen:

Ich habe bisher verstanden, dass im Fahrzeugausweis das Datum der letzten Prüfung (MFK) steht. Heisst das, dass alle 2 Jahre ein neuer Fahrzeugausweis mit neuem Ausstelldatum gedruckt wird, so dass man auch bei einem Ersthandauto nicht mehr mit
Ausstelldatum = Datum der ersten Inbetriebnahme
rechnen kann?

Beste Grüße
Winfried
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#6

Hallo Winfried

Richtig, der sogenannte "Fahrzeugausweis" wird bei einer MFK (CH-TÜV) Prüfung jeweils neu ausgestellt, jedoch wird die 1. Inverkehrsetzung IMMER in den neuen Ausweis übernommen (unter Feld 36). Ohne 1. Inv. Datum gibt es hier keine Zulassung.

Allerdings kann das Auto auch schon einige Monate früher auf der Strasse gewesen sein, nämlich dann, wenn es noch nicht definitiv verkauft war und es z.B. ein Händler mit sog. "Garagennummern" als Vorführwagen betrieben hat. Gerade bei sehr teuren Autos kommt es oft vor, dass diese Monate älter sind als die 1. Inv. ausweist. Hab hier solche SL's gefunden, aber "man" kennt ja den FIN Check und dann weiss man, ob es ein "Wunschauto" war, oder lediglich vom Händler auf Halde bestellt wurde.

Gruss
HP
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#7

Hallo HP,

danke für deine Erläuterungen. Was ich mit Ausstelldatum meinte, ist das Datum das unter Punkt (38) steht (siehe Anhang).

Das bedeutet dann wohl, dass dieses Datum (38) nie vor dem Datum der letzten Prüfung (39) liegen kann, richtig?

Ich hatte eigentlich gehofft, das der Fahrzeugausweis erhalten bleibt, solange der Halter nicht wechselt. Dann hätte man mit dem Datum unter (38) zumindest nachvollziehen können, ob ein Auto tatsächlich nur einen Besitzer hatte.

Schade, wenn ich das dann richtig sehe, gibt es eigentlich keine Möglichkeit, die Anzahl der Vorbesitzer bei einem Schweizer Fahrzeug festzustellen (vielleicht is das auch nur eine typisch "Deutsche" Frage).

.jpg Fahrzeugausweis Schweiz1.JPG Größe: 12.74 KB  Downloads: 33


Beste Grüße
Winfried
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#8

Hallo HP und Winfried

Mindestens in den Kantonen in denen ich bisher wohnhaft war ist es so, dass der Fahrzeugausweis nur bei einem Halterwechsel sowie bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft neu ausgestellt wird. Beim Absolvieren der MFK wird lediglich ein Stempel im bestehenden Ausweis angebracht. Insofern kann die Aussage bezüglich 1.-Hand-Fahrzeug schon durch den Fahrzeugausweis belegt werden, sofern die Versicherung nie gewechselt wurde. Der Aussage von HP bezüglich "Garagennummer" sollte allerdings in der Tat Beachtung geschenkt werden.

Sobald das Fahrzeug aber einmal den Halter gewechselt hat, lässt sich anhand des CH Fahrzeugausweises nicht mehr bestimmen, wieviele Vorbesitzer das Auto hatte.

Gruss, Martin
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#9

Hallo Martin,

vielen Dank für diese Information. Das hört sich ja schon wieder besser an. ;-) So wie Du es beschreibst, wird der Schweizer Fahrzeugausweis dann ja bzgl. MFK/TÜV und Neuausstellung so gehandhabt wie der Deutsche Fahrzeugschein. Das mit dem Versicherungswechsel gibt es allerdings in D nicht.

Beste Grüße
Winfried
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#10

TheDude schrieb:Das bedeutet dann wohl, dass dieses Datum (38) nie vor dem Datum der letzten Prüfung (39) liegen kann, richtig?

Richtig...

Zitat:Ich hatte eigentlich gehofft, das der Fahrzeugausweis erhalten bleibt, solange der Halter nicht wechselt. Dann hätte man mit dem Datum unter (38) zumindest nachvollziehen können, ob ein Auto tatsächlich nur einen Besitzer hatte.
Auch nicht mit Sicherheit Wink, denn wenn der 1. Halter in einen anderen Kanton wechselt, dann gibt es dort auch wieder ein Ausstelldatum für den neuen Ausweis.

Martin hat natürlich auch recht. Es gibt noch einige Kantone, welche die Prüfung lediglich mit einem Stempel bestätigen, die Gierigen hingegen "verkaufen" nach der Prüfung wieder einen neuen Ausweis.

Du siehst, auch bei uns ist es nicht immer so einfach und jeder Kanton kocht sein eigenes Süppchen, "Kantönligeist" nennt man das bei uns :kicher:.
Andererseits, wenn das Auto wirklich Top in Schuss ist spielt es doch eigentlich kaum eine Rolle ob es 1 oder 3 Vorbesitzer gehabt hat.

Gruss
HP
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