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Durch seine Weigerung, bei Neufahrzeugen das neue Kühlmittel R1234yf einzusetzen, verstößt Daimler laut der EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht.
Dadurch besitzen Mercedes-Neufahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2013 mit dem alten Mittel R134a ausgeliefert worden sind, keine gültige Betriebserlaubnis.
Gruss:kaf: Scotty
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:autsch: Schade das Dummheit nicht weh tut....
Da handelt Mercedes im Sinne der Kunden und muss dafür auch noch bluten:autsch:
Grüße
Das Schienbein ist das Körperteil, mit dem man auch im Dunkeln Möbel findet!
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Ich bin mal gespannt, wer stärker ist: die Auto-Lobby oder die Chemie-Lobby...
Wer glaubt, dass Entscheidungen im Sinne des Verbrauchers gefällt werden, träumt!
Gruß Mike
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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Und ich wollte mir gerade einen G65 bestellen:autsch: Aber wenn das so ist:pfeif: