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hallo, bin auf der suche nach einem festigkeitsgutachten (für den onkel vom TÜV zwecks eintragung):
AMG styling 3 8,5J x 18H2 ET30 MB - Teilenummer A2304011002
AMG styling 3 9,5J x 18H2 ET33 MB - Teilenummer A2304011102
die felgen stammen vom R230
wer kann helfen?
alternativ sollte doch sicher AMG aushelfen können?!? Oder was braucht man an unterlagen für die eintragung?
danke
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da.vanichta schrieb:hallo, bin auf der suche nach einem festigkeitsgutachten (für den onkel vom TÜV zwecks eintragung):
AMG styling 3 8,5J x 18H2 ET30 MB - Teilenummer A2304011002
AMG styling 3 9,5J x 18H2 ET33 MB - Teilenummer A2304011102
die felgen stammen vom R230
wer kann helfen?
alternativ sollte doch sicher AMG aushelfen können?!? Oder was braucht man an unterlagen für die eintragung?
danke
Hallo Ulli :punk:,
ein Festigkeitsgutachten wirst Du auch von AMG nicht bekommen - Was AMG Dir zur Verfügung stellen könnte ist die Tragfähigkeit einer Felge in KG - ...und die liegt für den R129 im sicheren Bereich, da auch der R230 mit Sicherheit Felgen spendiert bekommen hat, die mehr können als sie müssten.
Der Prüfer muss dann entscheiden, ob die Räder auf dem R129 zu fahren sind - Freigängigkeit usw.
LG Thomas :bier:
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik

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hallo thomas,
d.h. räder drauf, zum TÜV und der macht dann den rest anhand der teilenummer? :danke:
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habe gerade mit dem TÜV telefoniert. die benötigen zitat "ein festigkeitsgutachten" - wenn das einem nachweis der tragfähigkeit entspricht, dann soll es so sein. das bekomme ich von AMG?
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Dann soll sich mal dein TÜV Fritze die Mühe machen in seine Datenbank zu gucken, welche Achslasten der R230 hat.... Meine Güte, gibt das unfähige Menschen! Wie bei "Werner"... "Nö Eckat, der trähcht heut nix oin!"
Gruß,
Patrick
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Hallo Ulli,
ein Festigkeitsgutachten für die Felgen wird für die Eintragung nicht benötigt.
Für die Felgen müßte ein Prüfzeugnis existieren (in aller Regel ein Teilegutachten), in dem der gesamte mögliche Verwendunugsbereich für die Felgen aufgelistet ist, d.h., es sind all die Fahrzeuge benannt, auf denen die Felgen fahrbar sind, bzw. die in den Prüfungumfnag bei der Erstellung des Teilegutachten einbezogen wurden.
Findet sich Dein Fahrzeug nicht darin, so kann man die Zulässigkeit noch über eine Einzelbetriebselaubnis abprüfen und ggf. bestätigen.
Wenn Du da Interesse hast, kann ich Dir gern helfen, ich arbeite bei dem "ostdeutschen" Pendant zum TÜV.
Wir müßten uns dann mal separat austauschen und ggf. zusammen finden.
Viele Grüße
Thomas
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balou1207 schrieb:Hallo Ulli,
ein Festigkeitsgutachten für die Felgen wird für die Eintragung nicht benötigt.
Für die Felgen müßte ein Prüfzeugnis existieren (in aller Regel ein Teilegutachten), in dem der gesamte mögliche Verwendunugsbereich für die Felgen aufgelistet ist, d.h., es sind all die Fahrzeuge benannt, auf denen die Felgen fahrbar sind, bzw. die in den Prüfungumfnag bei der Erstellung des Teilegutachten einbezogen wurden.
Findet sich Dein Fahrzeug nicht darin, so kann man die Zulässigkeit noch über eine Einzelbetriebselaubnis abprüfen und ggf. bestätigen.
Wenn Du da Interesse hast, kann ich Dir gern helfen, ich arbeite bei dem "ostdeutschen" Pendant zum TÜV.
Wir müßten uns dann mal separat austauschen und ggf. zusammen finden.
Viele Grüße
Thomas
hallo thomas, vielen dank für dein angebot. Habe kommende woche dienstag erstmal bei unserem lokalen dekra-menschen einen termin. Werde berichten...
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Hi Ulli,
Wie ist das denn jetzt damals ausgegangen beim TÜV?
Wollte mir dieselben Felgen auf meinen R129 machen.