Hallöle Kahmie,
zuerst möchte ich mich dafür bedanken, :danke: dass Du mich auch mit meinem Namen anschreibst.
Auch ich habe keine Lust, zu diesem Thema noch endlos Stellung zu nehmen.
Erlaube mir ersteinmal,
meinen Eindruck zu Schreiben. Zu welchem Thema Du auch geschrieben hast, habe ich für meine Person festgestellt, dass es aggresiv und immer rechthaberisch war. Gut, wenn es Deine Art ist bitteschön. Falls ich Dir etwas mit auf den Weg geben darf, nicht immer als bissige Cobra auftreten, manchmal kann es passieren, dass man danach die Arena als zahnloser Tiger verlässt. Ist nur gut gemeint.

Du hast Recht, ich bin Brillenträger. Du auch?
Denn deine Aussagen zeigen mir, dass Du nur das liest, was für Dich kritikwürdig ist oder wirklich nur die Hälfte liest.
Auch ist es nicht empfehlenswert, Aussagen aus dem Ganzen zu reissen und dann als Falsch zu bennenen oder gar als Halbwissen zu titulieren.
In meinem Beitrag
#26 habe ich nur den Sachverhalt bei einer Schadenregulierung hingewiesen.
Nun meine ersten Frage an den
"Top Juristen" was ist in dieser Schilderung falsch?
Meine 2. Frage an den
"Top Juristen:
Zitat aus dem Beitrag #29 Das Risiko, dass der Versicherungsträger trotz BGH-Urteil sich sträubt und alles versucht, nur den tatsächlichen Schaden zu bezahlen bleibt bestehen. Dann wäre wieder der Gang zum Gericht unumgänglich. Was ist hier falsch oder beruht auf Halbwissen? Ohne Dir zunahe Treten zu wollen aber da stimmt der Spruch, wer Lesen kann ist klar im Vorteil.
Die Dritte Frage an den
"Top Juristen", Wann und in welchem deiner Beiträge zu diesem Thema hast Du mich zur 130% Regel befragt? Wenn Du alles genau gelesen hättest, hättest Du auch folgendes Gelesen:
Zitat aus meinem Beitrag #29 Wo ich mir nicht so sicher bin ist, ob dies auch für Abrechnungen bei einer Vollkasko gilt oder das Prinzip nicht zutrifft.
Eine Bitte habe ich, erst an die eigene Nase greifen, genau LÖesen und dann andere beschuldigen. Macht auch einen besseren Eindruck.
Bevor Du Halbwissen unterstellst, solltest Du dich mit dem geschriebenen genauer befassen.
Bisher habe ich nur feststellen können, dass Du Dich zu Dingen äussert, wovon Du wahrscheinlich nicht einmal Halbwissen besitzt.
Ich denke, wenn wir uns hier schon begegnen, dann sollten wir schon den nötigen gegenseitigen Respekt walten lassen.
Für gegenseitige PN sehe ich keinerlei Veranlassung. Ich stehe zu jedem Wort meiner Beiträge uns sehe keinen Grund, etwas zu korrigieren.
Weitere Stellungnahmen werden von mir nicht mehr erfolgen, da ich die Angelegenheit als für mich erledigt ansehe.
Ersin