jochen schrieb:Geht die Differenz dann in die Jahre, so frage ich mich schon, ob hier nicht eine juristischen Relevanz gegeben ist.
Ich denke, dass die im Brief angegebenen Daten bezgl. Erstzulassung beim Normalbürger (ich habe mir bei meinen bisherigen Autokäufen darüber jedenfalls nie Gedanken gemacht...) zumindest den Eindruck erwecken, dass das Fahrzeug auch im angegebenen Jahr ausgeliefert wurde. Ich denke auch bei der Preisgestaltung spielt es eine gewichtige Rolle, ob ein Auto 2-3 Jahre älter ist als angenommen (es könnten theoretisch ja auch 5 Jahre sein). Der Erstkäufer kriegt es auf jeden Fall mit, -aber die nächsten Käufer?
Gruß Jochen:liebe2:
Hi Jochen,
daß Autos bis zur Erstzulassung gelegentlich über einen längeren Zeitraum, teilweise über Jahre hinweg, beim Händler stehen, ist nicht außergewöhnlich.
Den Wagen hat vielleicht mal jemand neu bestellt und hatte dann bei Auslieferung kein Geld, so wurde der Wagen dann erst gar nicht zugelassen.
Kommt bei teuren Liebhaberfahrzeugen oft vor.
Da diese Fahrzeuge dann natürlich nach den Wünschen des Bestellers zusammengestellt wurden, ist es in dieser Fahrzeugklasse dann sehr schwer, einen anderen Käufer zu finden, der dieses Fahrzeug dann ganz genau so akzeptiert und dann auch noch einen entsprechenden Preis dafür bezahlt.
In so einem Fall hat der Händler ganz schlechte Karten, es ist vielleicht schon Saisonende, das nächste Facelift-Modell steht schon bereit, so muß er den Wagen eventuell einem anderen "Erstkäufer" sogar weit unter dem eigenen Einkaufspreis verkaufen.
Du fragst nach "juristischer Relevanz". Was möchtest Du erreichen?
Ist es ein R129 - Liebhaberstückchen, das Du wegen seiner angeblich makellosen Historie und wegen geringer Laufleistung für sehr viel Geld gekauft hast?
Dann würde ich der Sache vielleicht nachgehen. Aber auch nur vielleicht...
Wenn der Wagen aber schon über 150000 gelaufen und unter 10000 Euro gekostet hat, dann würde ich eher nicht die Leute damit beschäftigen.
Viele Grüße
Wolfgang