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Hallo,
habe mal eine Frage zu einem Autokauf bei Händlern.
Folgendes Szenario:
Ich (wir, Eltern und ich) kaufen uns einen SL bei einem Händler, der 700km entfernt ist. Dieser Händler muß ja Garantie/Gewährleistung (kann vielleicht jemand bitte in einfachen Worten den Unterschied erklären?) geben.
Sagen wir, nach 3 Monaten, geht etwas kaputt (z. Bsp. Verdeck verweigert den Dienst).
Muß das Fz. dann zum "Kauf-Händler", der ja 700km entfernt ist oder kann ich bei uns in der Nähe beim Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen und dem "Kauf-Händler" zur Freigabe schicken?
Könnte ich beim Kauf des Fz. ev. "Kauf-Händler" von der Garantie-/Gewährleistungsplicht befreien und im Zuge dessen beim Kaufpreis Abzüge machen?
Wie würdet Ihr das regeln?
Würdet Ihr dann eine spezielle Garantie abschließen oder nicht, wenn ja, welche?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß,
Roland
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Hi,
ich kann Dir nicht alle Fragen beantworten, aber vielleicht bei einigen Aspekten weiterhelfen:
Vorab - wir haben unseren SL Anfang März vom Händler gekauft - aber bewusst ohne Gebrauchtwagengarantie. Die Fragen, die Dir durch den Kopf gehen, haben mich damals auch beschäftigt.
Warum haben wir ohne Garantie gekauft?
1. Preisminderung - der Händler schließt eine Versicherung für die sog. Gebrauchtwagengarantie ab, damit er das unternehmerische Risiko für das Fahrzeug nicht tragen muss. Diese Garantie ist für ihn ein Einzelvertrag, der dem Händler Geld kostet.
Den Gegenwert der Versicherungsprämie hab ich lieber als Preisnachlass einkassiert.
2. Umfang der Gebrauchtwagengarantie - unser SL ist 18 Jahre alt. Von der uns angebotenen Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen war fast alles ausser Motor und Getriebe - und selbst bei den Komponenten hätten wir im Falle einer Reparatur einen Selbstkostenanteil von mehr als 50% tragen müssen. Speziell wegen dem Verdeck (inkl. Elektrik) hätte ich gerne eine Garantie gehabt, aber das ging leider nicht
Aber:
Jede Gebrauchtwagengarantie ist ein eigenständiger Vertrag. "Die Garantie" schlechthin gibt es nicht! Hier hilft nur eine genaue Prüfung des Versicherungsvertrags.
Klar, das die Verträge je nach Leistungsumfang auch unterschiedlich teuer sind.
Die uns angebotene war nicht attraktiv, darum haben wir den Kauf als sog. "Bastlerfahrzeug" (steht so im Kaufvertrag - in diesem Fall darf der Händler ohne Garantie verkaufen) durchgeführt.
Ich empfehle Dir, vor der Kaufentscheidung, die Garantieunterlagen einmal unverbindlich zusenden zu lassen. So kannst Du in aller Ruhe den Umfang der Garantie und das Kleingedruckte durcharbeiten. Des weiteren kannst Du den Händler fragen, ob er das Fahrzeug auch als "Bastlerfahrzeug" abgeben würde. Wenn ja -mit welchem Preisabschlag?
Ach ja, die Frage, wo der Schaden durch wen festgestellt werden kann und wer diesen wann wo wie reparieren muss, steht auch in den Versicherungsunterlagen.
Viele Grüße, aber vor allem viel Erfolg beim Kauf!
Thorsten
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Hallo,
..wenn der Wagen dem entspricht was du möchtest würde ich den Preis versuchen zu senken und wie fast alle Erweber von alten gebrauchten KFZ die entsprechenden anfallenden Reperaturen selber tragen.
Vorher den Wagen einmal beim TÜV Checken lassen für ein paar Euronen !Es sollte für den Händler kein Problem sein mit 06er Nummern den Wagen in deinem beisein einmal Checken zu lassen,die Kosten wirst du tragen müssen.
Grüsse Andreas
[SIGPIC][/SIGPIC]" alles wird gut "
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Hi Steffen,
zu Deiner Frage: der Wagen war fair im Preis und ist auch sonst absolut in Ordnung (für einen 18jährigen).
Viele Grüße
Thorsten
Der Händler kann sich auch bei einem Vermittlungsgeschäft über sein Haus aus der Gewährleistung entziehen.
Grundsätzlich hast Du 6 Monate Garantie, dies bedeutet, tritt ein Fehler auf ist davon auszugehen das der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden war und der Händler hat den Mangel zu beseitigen.
Danach beginnt die Gewährleistung, sprich hier kommt es zu einer Beweislast Umkehr, hier musst Du als Geschädigter den Nachweis erbringen das der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden war, deshalb halt die Garantieversicherungen und z.B. das DEKRA Gebrauchtwagensiegel der Händler.
Je nach Garantie, Schaden und Händler kann es passieren das Du den Händler von dem Schaden unterrichtest und Ihm ja die Gelegenheit der Nachbesserung einräumen musst.
Hier kann es Dir durchaus passieren das der Händler eine Reparatur in seinen Räumen durchführen möchte, da es für den Händler wirtschaftlicher ist, da wirst Du denn nicht darum herum kommen den Wagen zum Händler zu überführen.
Aber grundsätzlich möchte ich anmerken, der jüngste R129 ist mittlerweile 10 Jahre jung der alteste 21 Jahre, wenn Du Dir all diese Fragen stellst würde ich Dir spontan raten direkt beim Mercedes Youngtimer Center zu kaufen oder einfach nach einem anderen Fahrzeug zu schauen, auch ein Astra Cabrio ist schön und unter Umständen noch mit Werksgarantie zu bekommen.
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Also ganz so einfach ist es nicht! Hier einmal ein paar Infos:
Garantie und
Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe. Sollte der Verkäufer eine Garantie übernommen haben - eher selten! -, hat er für die Einhaltung seiner Zusagen während der Garantiezeit einzustehen, und zwar unabhängig von der Gewährleistung (siehe:
§ 443 BGB).
Bei einer Garantie ist es u.U. gut zu wissen, dass sich der Verkäufer auf einen Haftungsausschluss bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels nicht berufen kann (siehe:
§ 444 BGB).
Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (siehe:
§ 433 BGB). Hat die Sache einen Sachmangel (siehe:
§ 434 BGB) stehen dem Käufer grundsätzlich unterschiedliche Mängelansprüche - wie Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz - zu (siehe:
§ 437 BGB).
Bei einer Nachbesserung ist das Fahrzeug grundsätzlich zum Verkäufer zu bringen.
Die Mängelansprüche verjähren nach
§ 438 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Sache.
Bei Verbrauchsgüterkauf (siehe
§ 474 BGB) wird innerhalb der ersten 6 Monate widerlegbar vermutet, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat und nicht z.B. durch den Käufer verursacht wurde.
:engel:
Nerd
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Astra Cabrio

:lol:
Andreas
[SIGPIC][/SIGPIC]" alles wird gut "
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Hallo,
danke für Eure Antworten.
Möchte eben soviele Info's wie möglich vor dem Kauf des Fz. haben. Damit es kein böses Erwachen gibt.
Suerlänner=>
Schön, wenn Dir das Astra Cabrio gefällt. Mir nicht, muß es ja auch nicht:o
Und ja, ich bin mir über die Unterhaltskosten beim 129er im Klaren. Bevor die Frage aufkommen sollte.
Gruß und schönes WE noch.
Roland
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Hallo!
ADAC-Mitglieder finden zu diesem Thema hier genauere Infos:
Unterschied Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Viele Grüße
Thorsten
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MWn enthebt die "Garantieversicherung" den Händler nicht von seiner Gewährleistungspflicht, denn das heißt nur Garantie, ist es aber nicht wirklich!
D.h. Wenn du nachweisen kannst, dass der Händler dir das Auto bewusst mit zurechtgepfuschtem Getriebe verkauft hat und das zerlegt sich, haftet er und nicht die Versicherung!
Mögen mich die Rechtsanwälte hier korrigieren, wenn ich da verkehrt liege!
Gruß,
Patrick
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129.063