15.05.11, 13:11
Hallo,
habe mal eine Frage zu einem Autokauf bei Händlern.
Folgendes Szenario:
Ich (wir, Eltern und ich) kaufen uns einen SL bei einem Händler, der 700km entfernt ist. Dieser Händler muß ja Garantie/Gewährleistung (kann vielleicht jemand bitte in einfachen Worten den Unterschied erklären?) geben.
Sagen wir, nach 3 Monaten, geht etwas kaputt (z. Bsp. Verdeck verweigert den Dienst).
Muß das Fz. dann zum "Kauf-Händler", der ja 700km entfernt ist oder kann ich bei uns in der Nähe beim Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen und dem "Kauf-Händler" zur Freigabe schicken?
Könnte ich beim Kauf des Fz. ev. "Kauf-Händler" von der Garantie-/Gewährleistungsplicht befreien und im Zuge dessen beim Kaufpreis Abzüge machen?
Wie würdet Ihr das regeln?
Würdet Ihr dann eine spezielle Garantie abschließen oder nicht, wenn ja, welche?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß,
Roland
habe mal eine Frage zu einem Autokauf bei Händlern.
Folgendes Szenario:
Ich (wir, Eltern und ich) kaufen uns einen SL bei einem Händler, der 700km entfernt ist. Dieser Händler muß ja Garantie/Gewährleistung (kann vielleicht jemand bitte in einfachen Worten den Unterschied erklären?) geben.
Sagen wir, nach 3 Monaten, geht etwas kaputt (z. Bsp. Verdeck verweigert den Dienst).
Muß das Fz. dann zum "Kauf-Händler", der ja 700km entfernt ist oder kann ich bei uns in der Nähe beim Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen und dem "Kauf-Händler" zur Freigabe schicken?
Könnte ich beim Kauf des Fz. ev. "Kauf-Händler" von der Garantie-/Gewährleistungsplicht befreien und im Zuge dessen beim Kaufpreis Abzüge machen?
Wie würdet Ihr das regeln?
Würdet Ihr dann eine spezielle Garantie abschließen oder nicht, wenn ja, welche?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß,
Roland

