27.11.10, 22:51
Die DB Niederlassung
hat uns die Auskunft gegeben, daß nur bei einer originalen mit der Fahrzeugbestellung geliferten Anhängerkupplung ausnahmsweise eine Eintragung von 1900 kg für Sport- und Freizeitzwecke möglich war.
Angeblich geht das jetzt nicht mehr.:confused:
LG Norbert
hat uns die Auskunft gegeben, daß nur bei einer originalen mit der Fahrzeugbestellung geliferten Anhängerkupplung ausnahmsweise eine Eintragung von 1900 kg für Sport- und Freizeitzwecke möglich war.
Angeblich geht das jetzt nicht mehr.:confused:
LG Norbert

