12.10.10, 09:02
Hallo Thomas
diese Aussage stammt nicht von einer Versicherung sondern von einem Jurist.
Du hast Glasbruch in der Teilkasko .
Die Plastescheiben gelten als Glasersatz
Hier ist folglich der Bruch (spontan entstandener Riss)
versichert , nicht der Verschleiss.
gibst du den spontan entstandenen Riss an
(z.b. Verdeck geöffnet - geschlossen wenn zu kalt )
ist das eine klare Versicherungssache.
wenn die Versicherung nicht zahlen will ist nun sie in der Beweisspflicht,
daß deine Angaben falsch sind .
mfg
Peter
diese Aussage stammt nicht von einer Versicherung sondern von einem Jurist.
Du hast Glasbruch in der Teilkasko .
Die Plastescheiben gelten als Glasersatz
Hier ist folglich der Bruch (spontan entstandener Riss)
versichert , nicht der Verschleiss.
gibst du den spontan entstandenen Riss an
(z.b. Verdeck geöffnet - geschlossen wenn zu kalt )
ist das eine klare Versicherungssache.
wenn die Versicherung nicht zahlen will ist nun sie in der Beweisspflicht,
daß deine Angaben falsch sind .
mfg
Peter
Jagdludenfahrer

