04.09.10, 09:59
UFO280 schrieb:Sorry Driver,
ist so nicht richtig! Die von MB veröffentlichte Liste ist verbindlich.
Darin sind z.B. für den R129 auch 2 Felgen mit den Teilenummern A 201 ...... und A 124 ..... freigegeben.
Siehe auch mein Beitrag zu freigegebenen Räderkombinationen.
VG
Uwe
Uwe
was hab ich denn geschrieben?
entweder es ist ein Originalteil diese Typs ,
und ein Originalteil kann auch eine 124 , 140 iger etc Nummer haben
ist von Mercedes aber als Teil (auch) diesen Typs gelistet
ODER
Du hast eine Felgenfreigabe .
Felgenfreigaben des Herstellers sind selbstverständlich verbindlich
Auch ein Tüvgutachten das den Betrieb an Fahrzeugen dieses Typs geprüft hat (auch das ist eine Felgenfreigabe)
sonst Einzelabnahme
was ist daran nun nicht richtig ??????
Mir ging es darum wenn KEINE Felgenfreigabe vorliegt
dann Einzelabnahme , und nur vom Tüv bzw Dekra in den neuen Bundesländern
mfg
Peter
Jagdludenfahrer

