31.10.09, 01:22
Hallo Zusammen,
habe den typischen Schaden an der Heckscheibe. Risse im Bereich der Knickstelle. Habe den Schaden meiner Versicherung mitsamt Kostenvoranschlag gemeldet. Die Ablehnung kam schnell, ohne Begründung. Nach einem Telefonat wurde mir gesagt, Vandalismus ist in der Kasko nicht mitversichert ist. Habe daraufhin Widerspruch eingelegt. Die Versicherung ( Die Continentale) schickte einen Gutachter zu mir. Im Gutachten steht u. a. Verschleiß .. Die Versicherung hat jetzt erneut die Schadensübernahme abgelehnt. Begründung: in der Kasko sind als Bruchschäden an der Verglasung nicht auch Bruchschäden an Kunststoffen versichert. Dabei kommt es nicht auf die Funktion sondern auf die besondere Bruchgefahr des Materials an (gem. Landgericht Köln, 1999). Der Schaden ist Verschleiß .. nicht mitversichert.
Meine Frage nun:frage:: Macht es Sinn hiergegen anzugehen? (Habe allerdings keine Rechtschutzversicherung) Hat jemand mal erfolgreich/ -los geklagt?
Für Eure Antworten schon einmal Danke schön. Gruß Wolli
habe den typischen Schaden an der Heckscheibe. Risse im Bereich der Knickstelle. Habe den Schaden meiner Versicherung mitsamt Kostenvoranschlag gemeldet. Die Ablehnung kam schnell, ohne Begründung. Nach einem Telefonat wurde mir gesagt, Vandalismus ist in der Kasko nicht mitversichert ist. Habe daraufhin Widerspruch eingelegt. Die Versicherung ( Die Continentale) schickte einen Gutachter zu mir. Im Gutachten steht u. a. Verschleiß .. Die Versicherung hat jetzt erneut die Schadensübernahme abgelehnt. Begründung: in der Kasko sind als Bruchschäden an der Verglasung nicht auch Bruchschäden an Kunststoffen versichert. Dabei kommt es nicht auf die Funktion sondern auf die besondere Bruchgefahr des Materials an (gem. Landgericht Köln, 1999). Der Schaden ist Verschleiß .. nicht mitversichert.
Meine Frage nun:frage:: Macht es Sinn hiergegen anzugehen? (Habe allerdings keine Rechtschutzversicherung) Hat jemand mal erfolgreich/ -los geklagt?
Für Eure Antworten schon einmal Danke schön. Gruß Wolli

