14.11.18, 22:11
Also auch, wenn der letzte hier vor ~10 Jahren geschrieben hat.
Die VHV will, in meinem Fall ebenfalls nicht bezahlen. Zitat:
"""
Beim Öffnen u. Schließen des Verdecks ist der Schaden entstanden.
Das stellt einen sachgerechten Gebrauch der technischen Einrichtung Cabrio- Verdeck dar.
Wenn beim sachgerechten Gebrauch einer Sache Schäden entstehen, so liegt der
Verursachende Fehler bereits vor der Handlung vor.
Ausweislich der uns vorliegenden Bilder des Fahrzeugs ist erkennbar, daß der Schaden
durch Verschleiß des Materials verursacht wurde.
Und Verschleiß- Ermüdung des Materials- ist ein nicht erstattungspflichtiger Teilkasko-Glasbruchschaden.
(Verschleißschaden )
Eine Regulierung erfolgt daher nicht.
"""
Die VHV will, in meinem Fall ebenfalls nicht bezahlen. Zitat:
"""
Beim Öffnen u. Schließen des Verdecks ist der Schaden entstanden.
Das stellt einen sachgerechten Gebrauch der technischen Einrichtung Cabrio- Verdeck dar.
Wenn beim sachgerechten Gebrauch einer Sache Schäden entstehen, so liegt der
Verursachende Fehler bereits vor der Handlung vor.
Ausweislich der uns vorliegenden Bilder des Fahrzeugs ist erkennbar, daß der Schaden
durch Verschleiß des Materials verursacht wurde.
Und Verschleiß- Ermüdung des Materials- ist ein nicht erstattungspflichtiger Teilkasko-Glasbruchschaden.
(Verschleißschaden )
Eine Regulierung erfolgt daher nicht.
"""

